Vorstösse der SP im Kantonsrat

Inhalt

Folgende Anfragen und Vorstösse im Kantonsrat finden Sie auf dieser Seite:


Vorstösse von SP-Kantonsrat Markus Späth-Walter. Hier klicken für Direktlink auf die Internetseite des Kantonsrats.
Die Dokumente der Vorstösse können dort heruntergeladen werden.

23.11.2009: Unterstützung der Regierung für die Tiefenlager-Standortregionen

23.11.2009: Fraktionserklärung SP Probleme an der Universität

15.06.2009: Sanierung der Restwasserstrecke beim Kraftwerk Rheinau

27.04.2009 Dringliche Anfrage: Schloss Laufen - Rheinfalltourismus

27.04.2009 Postulat: Verordnung Berufsbildungsfonds

30.03.2009 Parlamentarische Initiative: Handarbeitsunterricht auf der Mittelstufe der Primarschule; § 21 a Volksschulgesetz

20.10.2008 Postulat: Optimierung des Aufnahmeverfahrens für die Kantonschulen

26.03.2008 Anfrage: Atomares Endlager - neue Erkenntnisse zum Opalinuston

17.12.2007 Dringliche Anfrage:Gestalterisches Propädeutikum an der ZHdK

17.09.2007 Postulat: Gesamtkonzept für die Tourismusförderung und Investitionsplanung im Areal Schloss Laufen (Rheinfall)

27.08.2007 Postulat: Schulabsentismus

Unterstützungfür die Tiefenlager-Standortregionen

A N F R A G E von Markus Späth-Walter (SP, Feuerthalen), Nicolas Galladé (SP Winterthur) und Marcel Burlet (SP Regensdorf)

betreffend Unterstützung der Regierung für die Tiefenlager-Standortregionen

Vor genau einem Jahr hat das Bundesamt für Energie BFE die möglichen Standortgebiete für geologische Tiefenlager zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz bekannt gegeben. Zwei dieser Gebiete liegen im Kanton Zürich: «Nördlich Lägern» im Zürcher Unterland, «Benken» im Weinland. In seiner Medienmitteilung vom 6. November und in mehreren öffentlichen Auftritten hat Baudirektor Markus Kägi mehrfach beteuert, der Regierungsrat betrachte es als seine Aufgabe, die ausgewählten Standortregionen sachgerecht zu unterstützen. Gleichzeitig hat sich die Regierung deutlich gegen ein Tiefenlager im Kanton ausgesprochen («Beim heutigen Stand des Auswahlverfahrens und der Kenntnisse lehnt der Regierungsrat geologische Tiefenlager auf Kantonsgebiet ab. Er ist der Ansicht, dass der Kanton bereits grosse, auch im gesamtschweizerischen Interesse liegende Sonder- und Zentrumslasten trägt, beispielsweise den Flughafen Zürich, Autobahnen, Finanzen usw.» Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrats vom 6. 11. 2008). Seither war zur Frage Tiefenlager aus dem Regierungsrat kaum noch etwas zu vernehmen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Verfügt die Regierung über ein Konzept für den angekündigten Widerstand gegen geologische Tiefenlager im Kanton Zürich?
2. Was versteht der Regierungsrat konkret unter sachgerechter Unterstützung der ausgewählten Standortregionen?
3. Was hat er seit November letzten Jahres unter diesem Titel im Detail unternommen?
4. Mit welchen örtlichen und regionalen Organisationen und Gruppierungen im Weinland und im Unterland hat die Regierung dabei zusammengearbeitet? Nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt und unterstützt?
5. Wie will der Regierungsrat sicherstellen, dass auch Organisationen von der Unterstützung profitieren können, die sich wie die Regierung selber klar gegen Tiefenlager im Kanton aussprechen?
6. Welchen Zusammenhang sieht der Regierungsrat zwischen seiner Ablehnung von
atomaren Tieflagern im Kanton Zürich und dem Bau neuer Atomanlagen in der Schweiz? Lehnt er solche ebenso ab?
7. Ist der Regierungsrat bereit, sich über seine Vertretungen im Verwaltungsrat der EKZ / Axpo Holding AG gegen jegliche Atombeteiligungen - insbesondere gegen neue Atomkraftwerken - einzusetzen?

Markus Späth-Walter
Nicolas Galladé
Marcel Burlet

Fraktionserklärung SP Probleme an der Universität

Geschäft: Fraktionserklärung SP Probleme an der Universität
Votum: Späth
Geschrieben am: 21.11. 2009
Gehalten am: 23.11. 2009



Sehr gehrte Frau Präsidentin
Herr Regierungsrat / Frau Regierungsrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Erstaunliches hat sich letzte Woche ereignet: Hunderte von Studierenden protestieren trotz Bologna-Stress gegen eben diesen und andere Missstände an der Universität. Noch erstaunlicher: Anders als vor einer Woche in diesem Saal sind bis jetzt Forderungen ausgeblieben, die aufmüpfigen Studenten hart zu disziplinieren. Im Gegenteil: Die Kritik der Hörsaal-Besetzer ist bisher auf viel Verständnis gestossen. Von ganz Rechts ertönte gar der ultimative Ruf, «Bologna» insgesamt auf dem Misthaufen der Geschichte zu entsorgen.
So radikal sind unsere Forderungen nicht. Bologna ist Realität, eine Rückkehr zu Vor Bologna-Zeiten steht nicht ernsthaft zur Diskussion. Dies vorausgeschickt stellen wir hier aber in aller Deutlichkeit fest:
Viele der studentischen Forderungen sind berechtigt. Die Betreuungsverhältnisse in den grössten Fakultäten sind problematisch. Sie halten dem Vergleich mit den übrigen Schweizer Universitäten bei weitem nicht stand.
Die Umsetzung der Bologna Studienreform ist – insbesondere in den Massenstudiengängen – alles andere als optimal. Ein unwürdiges, kurzatmiges Prüfungswesen greift um sich. Bologna droht zu einem billigen Disziplinierungsinstrument zu verkommen. Die Selektion wird verschärft ohne zu garantieren, dass auch die wirklich geeigneten ausgewählt werden.
Der wachsende Druck lastet schwer vor allem auf den Werkstudenten, die ihr Studium immer weniger selber finanzieren können. Dass der Kanton Zürich über ein quantitativ völlig ungenügendes Stipendienwesen verfügt, macht die Sache noch schlimmer.
Dagegen protestieren einige Hundert Zürcher Studenten. Die gewählte Form der Hörsaalbesetzung mag billige Imitation sein, Tatsache ist: Erstmals nehmen die Medien und eine breitere Öffentlichkeit zur Kenntnis, dass an der Zürcher Alma Mater nicht alles so toll bestellt ist, wie man dies gerne hätte. Seit Jahren machen wir auf die zu Grunde liegenden Probleme aufmerksam. In der KBIK – aber auch in der ABG – haben wir die untragbaren Betreuungsverhältnisse und die ungenügenden Stipendienleistungen mehrfach thematisiert – passiert ist wenig bis nichts.
Wir erwarten, von der Regierung, vom Universitätsrat und von der Universitätsleitung, dass die studentische Kritik ernst genommen wird. Wir verlangen, dass unsinnige Prüfungskaskaden rasch möglichst beseitigt werden. Wir fordern, dass in den nächsten Jahren in den Ausbau des Mittelbaus investiert wird – vor allem in den Fachrichtungen mit besonders schlechten Betreuungsverhältnissen. Wir rufen die Studierenden dringend auf, ihre gesetzlich garantierten, legalen Mitwirkungsrechte offensiv auszuüben. Dass mangels Kandidierenden mehr als ein Dutzend Sitze im Studentenrat bei den Wahlen in diesem Monat nicht besetzt werden konnten, stellt dem Willen der Studierenden zur demokratischen Partizipation nicht eben ein gutes Zeugnis aus. Wir appellieren vor allem an alle Fraktionen hier im Rat, bei der Budgetdebatte jedem Versuch, der Universität (und den Fachhochschulen) weitere Millionen zu entziehen, eine Abfuhr zu erteilen. Die Reform der Bologna-Umsetzung werden wir weiterhin sehr kritisch begleiten. Wir bleiben dran!



Auskunft
Markus Späth-Walter, 079 620 33 91
Nicolas Galladé, 079 225 33 70

Sanierung der Restwasserstrecke

Marthalen, Oberstammheim und Feuerthalen, 15. Juni 2009

A N F R A G E
von Inge Stutz (SVP, Marthalen), Martin Farner (FDP, Oberstammheim, Markus Sp‰th (SP, Feuerthalen)

betreffend Sanierung der Restwasserstrecke beim Kraftwerk Rheinau
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Die Schweizer Bevölkerung stimmte 1992 dem Gewässerschutzgesetz zu, welches erstmals gesetzliche Bestimmungen zur Sicherung angemessener Restwassermengen festhält. Die 4 km lange Restwasserstrecke bei Rheinau gehört gemäss Gewässerschutzgesetz zu den sanierungspflichtigen Flussstrecken, welche bis 2012 ökologische aufgewertet werden müssen. Zuständig ist das Bundesamt für Energie (BFE), weil es sich bei der Rheinschlaufe bei Rheinau um ein Grenzgewässer handelt.Im März 2006 liess das BFE ausführliche Dotierversuche bei der Rheinauer Rheinschleife anstellen. Aufgrund der Versuche präsentierte das BFE im April dieses Jahres den betroffenen Gemeindebehörden, Umweltorganisationen sowie den Bootsbetreibern einen Plan zur Revitalisierung der Rheinschleife. Diese Pläne des BFE stossen auf Widerstand und lösen einige Unsicherheiten aus.

Wir bitten in diesem Zusammenhang den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Es liegen verschiedene Vorschläge (BFE, Rheinaubund, Gemeinderat Rheinau) zur Revitalisierung der Rheinschleife vor. Wurde oder wird der Kanton dazu angehört? Wie stellt sich der Regierungsrat zu diesen Varianten?

Ist es richtig, dass von breiten Kreisen, einschliesslich des Standortkantons Zürich, eine vollständige Absenkung auch des oberen Hilfswehr gefordert wird? Nach den vorliegenden Computersimulationen hätte diese Vollabsenkung ein zeitweiliges Trockenfallen des «Chly Rhy» zur Folge. Diese Option ist aber mit den Vorgaben der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) nicht vereinbar.

Kann der Regierungsrat Einfluss beim Bund nehmen, damit das Landschaftsbild mit der Klosterinsel und die Gewässerökologie gleichwertig berücksichtigt werden und damit die vitalen Interessen des Kantons als Grundeigentümer und Besitzer der Klosteranlage gewahrt werden können?

Die heutige Bundesvariante wurde vom BFE mit der deutschen Seite abgesprochen.
Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass vor allem die Anliegen der betroffenen Behörden und Organisationen der Region bei einer Revitalisierung der Rheinschleife berücksichtigt werden sollten?

Der gesetzliche Auftrag zur Revitalisierung lässt sich vermutlich nur mit einer zusätzliche Erhöhung der Restwassermenge erreichen, was Entschädigungszahlungen erforderlich machen würde. Wer müsste diese übernehmen?
Wir danken Ihnen für die Stellungnahme.

Inge Stutz
Martin Farner
Markus Späth

Schloss Laufen – Rheinfalltourismus

Feuerthalen, Marthalen und Oberstammheim, 27. April 2009


KR-Nr. 134/2009



DRINGLICHE ANFRAGE von Markus Späth- Walter (SP, Feuerthalen), Inge Stutz (SVP, Marthalen) und Martin Farner (FDP, Oberstammheim)

betreffend Schloss Laufen - Rheinfalltourismus
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Für mehr als 12 Mio. Franken wird gegenwärtig die Fiskalliegenschaft Schloss Laufen am Rheinfall durch den Kanton instandgestellt und attraktiver gestaltet. Nicht Teil des Projektes ist die dringend nötige Sanierung der SBB-Haltestelle Schloss Laufen, die sich in einem gefährlichen und speziell für Gehbehinderte untragbaren Zustand befindet. Nach Abschluss der Bauarbeiten beabsichtigt die Regierung, für den Besuch der neuen Ausstellung zur Geschichte des Rheinfalls im Nordflügel des Schlosses, die Benutzung des Lifts und den Zugang zum Aussichtspunkt «Känzeli» einen Eintrittspreis von ca 5.- Fr. pro Besucher zu verlangen. Die Wanderwege, der Schlosshof, der Spielplatz, alle Angebote auf der rechten Rheinseite und die Bootsanlegestelle am Rheinfallbecken in unmittelbarer Nähe des Falls bleiben aber frei zugänglich.

Parallel zu den Bauarbeiten läuft das Auswahlverfahren für die Vergabe der Gastronomie im umgebauten Schloss Laufen. Gleichzeitig treibt die Regierung die Abklärungen und Planungen betreffend die zukünftige Verwendung der nahe gelegenen Klosterinsel Rheinau voran. Seit Mitte 2008 ist der Kanton Zürich zudem Gründungsmitglied der Interessengemeinschaft Rheinfall, der auch der Kanton Schaffhausen, die Gemeinde Neuhausen und die Schaffhauser Pensionskasse angehörten.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Weshalb musste die Pachtvergabe zweimal aufgeschoben und die Wiedereröffnung vom September 2009 auf Frühling 2010 verschoben werden? Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe entschieden? Welche Bedeutung kommt dabei der Wertschöpfung für den Kanton und die Standortregion zu? Wie ist die Kommission, die über die Vergabe entscheidet, zusammengesetzt?

2. Wie will die Regierung sicherstellen, dass im Rahmen der IG Rheinfall auch die Neunutzung der Klosterinsel Rheinau und anderer touristischer Angebote im Weinland im Gesamtkonzept für eine nachhaltige Aufwertung des Rheinfalltourismus gebührend berücksichtigt werden?

3. Ist die Regierung bereit, die Sanierung der Haltestelle Rheinfall zusammen mit dem Kanton Schaffhausen rasch an die Hand zu nehmen und sich dafür einzusetzen, dass für die Verlegung auf die Rheinfallbrücke Mittel aus dem Agglomerationsfonds des Bundes herangezogen werden können?

4. Wie kann verhindert werden, dass der grösste Teil der Touristen die Bezahlung des Eintrittspreises vermeidet und nur die Gratisangebote nutzt? Wäre es angesichts der Tatsache, dass mehr als 80% aller Rheinfallbesucher auf der Strasse anreisen, nicht wesentlich sinnvoller, die Schaffhauser Lösung zu übernehmen und auch auf Zürcher Seite die Einnahmen hauptsächlich über Parkplatzgebühren zu generieren und dafür auf Eintrittsgebühren ganz oder teilweise zu verzichten?
Markus Späth-Walter
Inge Stutz
Martin Farner


B. Angelsberger U. Annen H. Attenhofer A. Berger M. Bischoff
R. Büchi A. Burger M. Burlet B. Bussmann K. Bütikofer
M. Camin J. Cornaz Y. de Mestral E. Derisiotis B. Egg
N. Galladé C. Gambacciani M. Geilinger R. Golta G. Guex
W. Isliker K. Jaggi R. Jenny B. Johner O. Kern
D. Kläy T. Kübler R. Kuhn K. Kull J. Kündig
R. Lais E. Lalli R. Leuzinger K. Maeder R. Margreiter
K. Meier U. Moor M. Mossdorf M. Naef S. Ramseyer
P. Roesler L. Rüegg S. Rusca Speck R. Sauter C. Schmid
P. Schulthess P. Seiler S. Seiz J. Serra A. Sprecher
M. Spring R. Steiner E. Stocker H. Strahm E. Torp
T. Vogel C. Walker Späh R. Walther B. Walti M. Zaugg
E. Ziltener

Verordnung Berufsbildungsfonds

Feuerthalen, Oberengstringen und Zürich, 27. April 2009
KR-Nr. 131/2009



P O S T U L A T von Markus Späth-Walter (SP, Feuerthalen), Kurt Leuch (EVP, Oberengstringen) und Ralf Margreiter (Grüne, Zürich)

betreffend Verordnung Berufsbildungsfonds

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Der Regierungsrat wird ersucht, die Verordnung über den Berufsbildungsfonds nicht erst wie er Ende Januar 2009 angekündigt hat - per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen, sondern so rasch wie möglich, spätestens aber auf Beginn des Ausbildungsjahres 2010/2011.

Markus Späth-Walter
Kurt Leuch
Ralf Margreiter

Begründung:

Am 28. September 2008 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) mit einem Berufsbildungsfonds (BBF) zugestimmt. Am 28. Januar 2009 hat der Regierungsrat die Bildungsdirektion ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über die Verordnung zum EG BBG zu eröffnen. Gleichzeitig hat er seine Absicht bekannt gegeben, die Ausführungsbestimmungen über die Finanzierung der Berufsbildung, den Berufsbildungsfonds und die Frage der Gebühren, Schul- und Kursgelder in je einem eigenen Erlass zu regeln. Während die Verordnung über das EG BBG bereits auf Beginn des Schuljahres 2009/2010 in Kraft gesetzt werden soll, plant der Regierungsrat, die übrigen Verordnungen, insbesondere jene über den Berufsbildungsfonds, erst auf den 1. Januar 2011 zu erlassen. Damit würden gegen drei Jahre ins Land gehen, bevor der Berufsbildungsfonds operativ werden kann. Angesichts der wachsen den konjunkturellen Probleme auf dem Lehrstellenmarkt und der rasch zunehmenden Jugendarbeitslosigkeit (Zunahme bei den 15- bis 19-Jährigen zwischen März 2008 und März 2009 um 21 %) drängt sich eine Beschleunigung der Umsetzungsarbeiten zum EG BBG auf. Der Fonds sollte spätestens im Ausbildungsjahr 2010/2011 seine Tätigkeit aufnehmen und seine gesetzlichen Aufgaben, die Ausbildungsbetriebe zu unterstützen und Innovationen im Bereich der Grundausbildung zu fördern, bereits in der sich abzeichnenden Krise wahrnehmen können.

Begründung der Dringlichkeit:

Damit der Berufsbildungsfonds bereits in der sich verschärfenden Krise auf dem Lehrstellenmarkt Wirkung erzielen kann, ist eine Beschleunigung der Arbeit an der Verordnung dringend und muss sofort in die Wege geleitet werden.
131/2009

Handarbeitsunterricht

von Markus Späth-Walter (SP, Feuerthalen), Corinne Thomet-Bürki (CVP, Kloten) und Marlies Zaugg-Brüllman (FDP, Richterswil)

betreffend Handarbeitsunterricht auf der Mittelstufe der Primarschule; § 21 a Volksschulgesetz
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Das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 wird wir folgt geändert:

§ 21 a Die wöchentliche Unterrichtszeit im Fach Handarbeit/Werken beträgt für die Schülerinnen und Schüler
- in der zweiten und dritten Klasse je 2 Lektionen
- in der vierten Klasse 4 Lektionen
- in der fünften und sechsten Klasse je 3 Lektionen
- in der achten Klasse 3 Lektionen

- in der neunten Klasse
Wahlpflicht Handarbeit/Haushaltkunde 3 Lektionen

Der Unterricht wird in Halbklassen durchgeführt. In der 5. und 6. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler während insgesamt fünf Lektionen in Halbklassen unterrichtet.

Markus Späth-Walter
Corinne Thomet-Bürki
Marlies Zaugg-Brüllmann

Begründung:

Die Umsetzung des Kantonsratsbeschlusses vom 27. August 2007 betreffend Änderung des Volksschulgesetzes, Handarbeit § 21 a, erweist sich in der Praxis als schwierig.

Der Regierungsrat hat am 4. Juni 2008 entschieden, für die Aufstockung des Handarbeitsunterrichts in der 5. und 6. Klasse nur zwei zusätzliche Lehrpersonenlektionen zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht, zwei der vier Handarbeitslektionen in der Mittelsstufe «kostenneutral» in Halbklassen zu erteilen. Gemeinden, die weitere Lektionen in Halbklassen unterrichten möchten, müssen dafür auf Halbklassenunterricht in andern Fächern verzichten oder zusätzliche Vollzeiteinheiten (VZE) einsetzen. Beides ist unbefriedigend:
Auch andere, kognitive Fächer sind für einen effizienten und individualisierenden Unterricht auf die Arbeit in kleineren Gruppen angewiesen. Zudem sind genügend personelle Ressourcen (VZE) für eine Erfolg versprechende Einführung des integrativen Unterrichts unabdingbar. Das Konzept, einen Teil des Handarbeitsunterrichts «theoretisch» erteilen zu lassen, vermag pädagogisch nicht zu überzeugen.

Die in der PI geforderten drei Handarbeitslektionen auf der Mittelstufe, die in Halbklassen zu unterrichten sind (Ausnahmen etwa bei sehr kleinen Klassen sind auf Verordnungsstufe festzulegen), tragen diesen Bedenken und Schwierigkeiten Rechnung. Sie erlauben einen Handarbeitsunterricht, der praktisch ausgerichtet ist. Sie entsprechen den räumlichen und pädagogischen Gegebenheiten in den Schulgemeinden. Sie verhindern, dass die Klassen in der Mittelstufe - nach der Einführung der zweiten Fremdsprache und dem neuen Fach Religion und Kultur - obligatorisch mehr als 30 Wochenlektionen besuchen müssen. Sie sind kostenneutral realisierbar und verhindern, dass der Halbklassenunterricht in Handarbeit zu Lasten anderer, wichtiger Unterrichtsangebote geht.

Optimierung des Aufnahmeverfahrens für die Kanti

von Markus Späth-Walter (SP, Feuerthalen), Brigitta Johner-Gähwiler (FDP, Urdorf) und Corinne Thomet-Bürki (CVP, Kloten)

betreffend Optimierung des Aufnahmeverfahrens für die Kantonschulen
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Der Regierungsrat wird gebeten, das Aufnahmeverfahren an die Kantonsschulen zu überprüfen und zu optimieren. Dabei sollten insbesondere erwogen werden:
- die Einführung eines Potentialtests ein Jahr vor der Prüfung für alle Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Volksschulstufe
- die gezielte Vorbereitung auf die Prüfung durch die Volksschule
- die Funktion und der Stellenwert der Vornoten
- der Inhalt und Stellenwert der einzelnen Prüfungsteile unter angemessener Berücksichtigung schriftlicher und mündlicher Elemente
- die Abschaffung der mündlichen Prüfung für Grenzfälle in der heutigen Form

Markus Späth-Walter
Brigitta Johner-Gähwiler
Corinne Thomet-Bürki

Begründung:

Seit 2008 werden die Aufnahmeprüfungen an die Zürcher Kantonsschulen in Form einer zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) durchgeführt. Zusätzlich wurde in diesem Jahr erstmals der so genannte AKF-Test (Allgemeine kognitive Fähigkeiten) erprobt. Im Gesamtergebnis ergeben sich nach den bisherig vorliegenden Beurteilungen keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zum bisherigen dezentralen Verfahren; die Aufnahmequoten liegen stabil bei rund 55% der Angemeldeten.

Nicht in Erfüllung gegangen ist die Hoffnung, dass mit der ZAP ein wesentlicher Beitrag zu mehr Chancengleichheit geleistet werden könnte. Nach wie vor sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen (zu) hoch: Während im Bezirk Meilen jeder dritte Jugendliche die Chance erhält, eine Matur zur erreichen, sind es in den Bezirken Dielsdorf und Dietikon nur jeder sechste.

Dies dürfte zum einen sicher mit der unterschiedlichen Distanz zu den Kantonsschulen und den beträchtlichen sozioökonomischen Strukturdifferenzen zwischen der betreffenden Regionen zusammenhängen. Vieles deutet aber auch darauf hin, dass in den Bezirken mit besonders hohen Aufnahmequoten ein beträchtlicher Teil der Kandidatinnen und Kanditaten mit zusätzlichem Privatunterricht gezielt auf die Prüfung vorbereitet wird. Dies verstärkt eine Chancenungleichheit, die zu den demokratischen und sozialen Traditionen des Kantons in eklatantem Widerspruch steht.

Wirklich zentralisiert ist bei der ZAP nur der schriftliche Teil der Prüfung. Die mündliche Prüfung, die ungefähr ein Fünftel aller Kandidatinnen und Kanditaten - zusätzlich zur schriftlichen Prüfung - zu absolvieren hat, wird nach wie vor durch die einzelnen Schulen durchgeführt. Ein Blick auf die Ergebnisse der ersten beiden ZAP-Prüfungen zeigt, dass im Vergleich mit den Resultaten der schriftlichen Prüfung die Bestehensquoten zwischen den einzelnen Schulen massive Unterschiede aufweisen (Schwankungen zwischen 20 und 80% beim Kurzgymnasium, zwischen 45 und 91 % beim Langgymnasium).

Mit der ZAP und dem zusätzlichen AKF-Test sowie einer 11-wöchigen Probezeit gestaltet der Kanton Zürich das Aufnahmeverfahren so aufwändig wie kaum ein anderer Kanton.

Angesichts der vorliegenden Prüfungsresultate und im Hinblick auf die definitiven Entscheidungen nach der Erprobungsphase von ZAP und AKF- Test drängt sich eine grundsätzliche Überprüfung und Verwesentlichung des ganzen Verfahrens auf. Auf die mündliche Prüfung könnte verzichtet werden, ohne dass die Aussagekraft deswegen ernsthaft leiden würde.

Sollten sich die ersten Hinweise bestätigen, dass der AKF- Test im Ergebnis stark mit der Mathematikprüfung korreliert und damit wenig neue Erkenntnis liefert, wäre insbesondere zu prüfen, ob der Test nicht ein Jahr vor der Aufnahmeprüfung mit allen entsprechenden Klassen der Volksschule durchgeführt werden könnte. Der Test würde so das individuelle Potential aller Schülerinnen und Schülern objektiv abklären und auch jene Begabten motivieren, sich ernsthaft mit der «Möglichkeit Gymnasium» auseinanderzusetzen, die aus weniger bildungsnahen Elternhäusern stammen. Im Rahmen der Forderung nach individueller Förderung aller Schülerinnen und Schülern müsste auf der Grundlage der Testergebnisse dann die Prüfungsvorbereitung in der 6. Klasse bzw. in den Sekundarschulen ausgebaut werden.

So könnte wesentlich besser als heute erreicht werden, dass die Mittelschulen im ganzen Kanton allen geeigneten Schülerinnen und Schülern offenstehen, auch wenn sich ihre Eltern keine teure private Prüfungsvorbereitung leisten können (oder wollen).

Atomares Endlager

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Sitzung vom 26.März 2008
457.Anfrage (Atomares Endlager – neue Erkenntnisse zum Opalinuston)

Kantonsrat Markus Späth-Walter,Feuerthalen, sowie die Kantonsrätinnen Hedi Strahm, Winterthur, und Sabine Ziegler, Zürich, haben am 14. Januar 2008 folgende Anfrage eingereicht:

Eine neue Studie der ETH Zürich zeigt, dass das für ein allfälliges Endlager für hochradioaktive Abfälle vorgesehene Wirtgestein Opalinuston offenbar andere Eigenschaften hat, als bisher angenommen bzw.von der Nagra behauptet wurde. Die ETH stützt sich auf eigene Forschungen im Versuchslabor Mont Terri JU. Erstmals wurde im Versuchsstollen konkret untersucht, wie der Fels reagiert, wenn ein Endlagerstollen in mehreren hundert Metern Tiefe ausgebrochen wird. Im offiziellen ETH-Magazin «Globe», Nr. 4/2007 (November 2007), S. 14 f. werden die wichtigsten Ergebnisse wie folgt zusammengefasst: «Das Gebirge hat auf den Stollenausbruch reagiert, und zwar nicht so, wie man das an Hand der bisherigen Modelle hätte erwarten können … Im Teststollen selbst entstanden nur wenige makroskopische, von Augesichtbare Risse, dafür ist im Zugangsstollen umso mehr passiert.» Der verantwortliche ETH-Professor für Ingenieurgeologie, Simon Löw, beurteilt die Befunde zwar als nicht sehr beunruhigend, verweist aber gleichzeitig auf tektonische Schwächezonen,die auch im Opalinuston vorhan-den seien und die man nun auf Grund der wissenschaftlichen, von derNAGRA unabhängigen Bohrung besser verstehe. Im gleichen Artikel bedauert Professor Simon Löw auch,dass in der Schweiz im Bereich derEndlageruntersuchungen zu wenig unabhängige Forschung betriebenwerde.
Die Ergebnisse der ETH wurden von Walter Wildi, dem Präsidenten der eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen, als «bedeutend» bezeichnet. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Regierungsrat aus der Studie von Dr. Salina Yong und Prof. Simon Löw?
2. Welche Aktivitäten hat er beschlossen?
3. Welche Konsequenzen drängen sich nach Ansicht des Regierungsrates bezüglich des potenziellen Endlagerstandortes Benken auf?
4. Ist der Regierungsrat nicht auch beunruhigt über die Tatsache, dass offenbar wichtige Modellannahmen, die dem Entsorgungsnachweis zu Grunde liegen, auf Grund der praktischen Feldversuche ernsthaft in Frage gestellt werden müssen?
5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Forschungen der NAGRA bezüglich Endlagerstandort Benken einer umfassenden Überprüfung durch eine «second opinion» und durch unabhängige Expertenteams unterzogen werden müssen? Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, solche unabhängigen Untersuchungen zu fördern?

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Markus Späth-Walter, Feuerthalen, Hedi Strahm, Winterthur, und Sabine Ziegler, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:

Als Doktorandin von Simon Löw,Professor für Ingenieurgeologie an der ETH Zürich, hat Salina Yong im Felslabor Mont Terri im Kanton Jura untersucht,wie der Opalinuston auf das Ausbrechen eines Stollens reagiert und wie sich das Gestein im Umfeld des neu gebildeten Hohlraums verändert.Durch Entlastung und Austrocknung der Tunnelober fläche entstehen je nach Gestein mehr oder weniger ausgeprägte Risse, die das Umfeld des Stollens auflockern.Die Abläufe der Rissbildung in der Auflockerungszone des Opalinustons wurden bereits im Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) behandelt. Die Rissbildung wurde und wird auch weiter im Felslabor Mont Terri erforscht. Für die Prüfung der Sicherheit von geologischen Tiefenlagern ist der Bund zuständig. Der Entsorgungsnachweis der Nagra hat unter anderemaufgezeigt, dass der Opalinuston über die notwendigen geologischen und hydrogeologischen Eigenschaften für ein Endlager verfügt. Er wurde von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen des Bundes (HSK) eingehend geprüft. Zusätzlich hat auf Ersuchen des Bundesamts für Energie die Kernenergieagentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) unabhängig von der HSK eine internationale Expertenprüfung der Nagra-Langzeitsicherheitsanalyse vorgenommen. Daneben hat die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) zu den erdwissenschaftlichen und bautechnischen Aspekten des Projektes Opalinuston und die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) zum Gutachten der HSK– 3 - Stellung genommen.Am 28. Juni 2006 hat der Bundesrat auf Grund der verschiedenen Gutachten und einer Vernehmlassung den Entsorgungsnachweis genehmigt. Die bisherige Forschung zur Optimierung eines geologischen Tiefenlagers ist weiterzuführen. Insbesondere werden die internationalen Forschungsprojekte im Felslabor Mont Terri begrüsst.Mit diesen Projekten werden die Erkenntnisse für eine bezüglich Betrieb und Langzeitsicherheit optimale Bauausführung des Tiefenlagers, die voraussichtlich in etwa 30 bis 40 Jahren beginnen wird, laufend verfeinert. So werden auch die Ergebnisse der nun vorliegenden Studienarbeit dazu beitragen, die Abläufe der Rissbildung im Opalinuston noch besser zu verstehen.Die Überwachung der Forschungsergebnisse durch die HSK, als zuständige Bewilligungsinstanz, ist zweckmässig.Daher besteht zur Frage der Rissbildung im Auflockerungsbereich des Stollenbaus im Opalinuston kein Anlass für besondere Aktivitäten.

Zu Frage 3:
Die Standortwahl für das geologische Tiefenlager für hochaktive Abfälle wird im Rahmen des nationalen Sachplanverfahrens voraussichtlich bis etwa ins Jahr 2015 dauern. Im Rahmen dieses Sachplanverfahrens werden verschiedene Standortmöglichkeiten miteinander verglichen. Zum heutigen Zeitpunkt drängen sich aus der Studienarbeit keine Konsequenzen für einen möglichen Standort im Kanton Zürich auf.

Zu Fragen 4 und 5:
Auf Grund der heute vorliegenden Informationen müssen gewisse Modellannahmen nicht ernsthaft in Frage gestellt werden. Der Regierungsrat wird aber auch weiterhin die Untersuchungsberichte der Bundesstellen sorgfältig prüfen. Dazu hatte er bereits bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises zwei Fachleute in das von der HSK geleitete «Technische Forum Entsorgungsnachweis» delegiert. Auch im Rahmen des Standortwahlverfahrens gemäss Sachplan wird wieder eine nationale Expertengruppe Sicherheit einberufen, in welcher der Kanton Zürich vertreten sein will. Die in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 erwähnten Organisationen und Fachkommissionen (HSK,NEA,KNE,KSA) sind unabhängig, ihre Beurteilung der Nagra-Forschungsergebnisse sind als «second opinion» zu betrachten. Zur gleichen Ansicht kam der Regierungsrat 2004, weshalb er damals dem Kantonsrat beantragte, das Postulat KR-Nr. 331/2004 betreffend Überprüfung des Standortes Benken ZH für ein mögliches Atommüllendlager durch ein Second Team nicht zu überweisen, welchem Antrag der Kantonsrat am 20. März 2006 gefolgt ist.– 4 – Ob allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute unabhängige Überprüfung der Forschungsarbeiten der Nagra notwendig ist, muss heute noch nicht entschieden werden.Die Ergebnisse aus der Studienarbeit erfordern jedenfalls keine unabhängige Überprüfung.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat

Der Staatsschreiber:

Husi

Gestaltereisches Propädeutikum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Sitzung vom 23. Januar 2008
87. Dringliche Anfrage (Gestalterisches Propädeutikum an der ZHdK)
Kantonsrat Markus Späth-Walter,Feuerthalen, sowie die Kantonsrätinnen Karin Maeder-Zuberbühler,Rüti, und Susanna Rusca Speck, Zürich, haben am 17.Dezember 2007 folgende dringliche Anfrage eingereicht:

Ein neu konzipiertes gestalterisches Propädeutikum löste 2005 an der ZHdK die bewährten Vorkurse ab. Das Propädeutikum erlaubt insbesondere Quereinsteigenden sowie Interessierten mit einer gymnasialen Matur oder mit einem DMS (FMS)-Abschluss, das gemäss Art. 5 Fachhochschulgesetz als Eintrittsbedingung vorausgesetzte Praktikumsjahr gezielt und verbunden mit einer eingehenden Eignungsabklärung zu absolvieren. Im Bereich der gestalterischen Berufe stehen praktisch keine Praktikumsplätze für junge Erwachsene ohne Berufserfahrung zur Verfügung. Die ZHdK verfügt auf der Bachelorstufe pro Jahr über 250 Studienplätze in den Bereichen «Gestaltung und bildende Kunst». In den Studienjahren 2006/07 und 2007/08 konnten aber nur je rund 100 Interessentinnen und Interessenten in das Propädeutikum aufgenommen werden. 2007 bewarben sich 390 Personen um Aufnahme ins Propädeutikum, davon wären rund 160 auf Grund des Eintrittsverfahrens für das Propädeutikum qualifiziert gewesen. Die Studierenden haben sich mit Fr. 5000 am einsemestrigen, mit Fr. 10000 am zweisemestrigen Kurs zu beteiligen. Für die vergleichbaren Vorkurse für Musik, welche die ZHdK im Departement Musik anbietet, werden den Studierenden dagegen nur Fr. 1150 in Rechnung gestellt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Gedenkt der Regierungsrat das im Jahre 2005 befristet bis Ende Herbstsemester 2007/08 bewilligte gestalterische ein-, beziehungsweise zweisemestrige Propädeutikum an der Zürcher Hochschule der Künste definitiv weiterzuführen?

2. Wie viele Ausbildungsplätze sollen dabei pro Jahr bereitgestellt werden?

3. Wie hat sich die Einführung einer Semestergebühr von Fr. 5000 auf die Zusammensetzung der Absolventen ausgewirkt? Stellt sie für Interessenten aus sozial schwächeren Verhältnissen nicht eine unverhältnismässig hohe Hürde dar?

4. Wie lassen sich die hohen Semestergebühren rechtfertigen in einem Studienbereich, in dem im Anschluss an das Propädeutikum das Hauptstudium mit wesentlich tieferen, an Fachhochschulen üblichen Semestergebühren absolviert werden kann? Weshalb sind die Semestergebühren für das gestalterische Propädeutikum fast fünf Mal höher als jene für den Vorkurs Musik an der gleichen Hochschule?

5. Wie kann der Benachteiligung von Jugendlichen aus dem Kanton Zürich begegnet werden, die seit der Aufkündigung der entsprechenden Verträge mit andern Kantonen keine subventionierte Vorbildung an andern Kunsthochschulen mehr besuchen können, während Interessierten aus andern Kantonen das Propädeutikum zu wesentlich günstigeren Bedingungen ausserhalb des Kantons absolvieren und anschliessend für das Hauptstudium an die ZHdK wechseln können?

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Markus Späth-Walter, Feuerthalen, Karin Maeder-Zuberbühler,Rüti, und Susanna Rusca Speck,Zürich,wird wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Der Vorkurs der damaligen Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGKZ) wurde im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 aufgehoben. An Stelle des Vorkurses wurde ab 2005 – vorerst befristet bis Herbstsemester 2007/2008 – ein gestalterisches Propädeutikum angeboten, dessen Kosten (ohne Gemein- und Infrastrukturkosten) durch die Semestergebühren gedeckt werden muss. Es ist geplant, das Propädeutikum vorerst in dieser Form weiterzuführen. Gemäss Art. 2 Abs. 2 des von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erlassenen Reglements über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 12. Juni 2003 können Fachmittelschulen auch Studiengänge mit dem Profil Gestaltung und Kunst anbieten. Es wird geprüft, ein solches Profil als Alternative zum gestalterischen Propädeutikum einzuführen.

Zu Frage 2:
Als Planungsgrösse wurde für das Propädeutikum eine durchschnittliche Studierendenzahl von 80 pro Jahr festgelegt.

Zu Fragen 3 und 5:
Die Anzahl der Zürcher Studienanwärterinnen und –anwärter ist im Vergleich zu den Studienanwärterinnen und –anwärtern aus anderen Kantonen überdurchschnittlich zurückgegangen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass die verhältnismässig hohen Semestergebühren bei der Gewährung von Stipendien entsprechend angerechnet werden. Mit den Stipendien wird bezweckt, die sozialen Unterschiede soweit aufzufangen,dass keine unüberwindbaren Hürden entstehen. Unter diesem Gesichtspunkt wird den im Vergleich zu ausserkantonalen Schulen hohen Studiengebühren Rechnung getragen.

Zu Frage 4:
Der Vorkurs Musik wird nicht von der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) angeboten, sondern von den Konservatorien in Zürich und Winterthur, die in dieser Sache eng mit der ZHdK zusammenarbeiten. Zudem handelt es sich beim Vorkurs Musik nicht um ein Vollzeit studium, sondern um ein Angebot, das parallel zu einer laufenden schulischen, in der Regel gymnasialen Ausbildung absolviert wird. Propädeutikum wie Vorkurs stellen gemäss eidgenössischem Fachhochschulrecht keine Ausbildungen auf Fachhochschulstufe dar,weshalb die Bundessubventionen in diesem Bereich entfallen. Dadurch ergibt sich für den Kanton eine andere Berechnungsgrundlage.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat
Der Staatsschreiber:
Husi

Tourismusförderung Rheinfall

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Sitzung vom 3.Oktober 2007

1507. Dringliches Postulat Gesamtkonzept für die Tourismusförderung und Investitionsplanung im Areal Schloss Laufen b [Rheinfall]

Kantonsrat Markus Späth-Walter,Feuerthalen, sowie die Kantonsrätinnen Inge Stutz-Wanner, Marthalen, und Anita Simioni-Dahm, Andelfingen, haben am 17. September 2007 folgendes Postulat eingereicht:

Der Regierungsrat wird gebeten, die in seiner Antwort auf die Anfrage KR-Nr. 221/2005 angekündigten Investitionen in die Restaurationsbetriebe Schloss Laufen auf der Grundlage eines Gesamt-konzepts der Tourismusförderung in der Rheinfallregion und in enger Kooperation mit den anderen wesentlichen Beteiligten (Kanton Schaffhausen, Anliegergemeinden, Privaten) zu planen und dabei insbesondere eine attraktivere Anbindung des Rheinfalls an den öffentlichen Verkehr und eine verbesserte ökonomische Wertschöpfung des Rheinfalltourismus zu berücksichtigen.

Begründung:
Alle wichtigen touristischen Einrichtungen auf der Zürcher Seite des Rheinfalls befinden sich im Finanzvermögen des Kantons Zürich. Der Sanierungsbedarf der Restaurations- und Kioskbetriebe wurden in der Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage KR-Nr. 221/2005 nicht bestritten.Die häufigen Pächterwechsel sind ein deutliches Indiz für die Dringlichkeit von Investitionen in die veraltete und touristisch nicht mehr attraktive Infrastruktur. Untersuchungen von Tourismusfachleuten belegen, dass einerseits der Rheinfall zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Schweiz gehört, dass anderseits aber der Besucherstrom in den letzten 30 Jahren um mehr als 30% abgenommen hat und sich der Rückgang in letzter Zeit sogar beschleunigt. Die Verweildauer der Besucher am Rheinfall ist sehr kurz, mehr als die Hälfte konsumiert während der Besichtigung gar nichts, nur ein Drittel nutzt das vorhandene Verpflegungsangebot. Die ökonomische Wertschöpfung des Rheinfalltourismus ist damit gemessen am Potenzial ausgesprochen mager. Das gilt insbesondere auch für das Schloss Laufen. Durch den Kauf des so genannten Laufen-Areals durch die Gemeinde Neuhausen im Jahre 2004 und die Erarbeitung eines Masterplans durch den Kanton Schaffhausen und Neuhausen im Jahre 2005/06 ist auf der rechten Rheinseite einiges in Bewegung geraten, um den Rheinfall touristisch aufzuwerten und für ein jüngeres Publikum und für Familien attraktiver zu machen. Im Zusammenhang mit der Jubiläumsfeier «100 Jahre Rheinfallbahn» wurde zudem die Idee lanciert,die völlig vernachlässigte und für Behinderte und Familien unzumutbare und gefährliche Haltestelle Rheinfall auf die Rheinfallbrücke zu verlegen. In der Projekt- und Begleitgruppe des Schaffhauser Masterplans ist zwar der Kanton Zürich vertreten, inhaltlich aber bleiben die skizzierten Entwicklungsperspektiven für die linke Rheinseite marginal. Die dringende Sanierung des Schlosses Laufen sollte deshalb unter keinen Umständen ohne ein gemeinsames Gesamtkonzept der beiden beteiligten Kantone und der direkt betroffenen Gemeinden in Angriff genommen werden. Dabei sollten vor allem die Parkplatzbewirtschaftung, die allfällige Einrichtung von Museen und andern Publikumsattraktionen, eine Vereinheitlichung des Zugangs zum Rheinfall und die Verlegung und Aufwertung der SBB-Haltestelle gemeinsam geregeltwerden.

Der Kantonsrat hat das Postulat am 24. September 2007 für dringlich erklärt.

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum dringlichen Postulat Markus Späth-Walter, Feuerthalen, Inge Stutz-Wanner,Marthalen, und Anita Simioni-Dahm,Andelfingen, wird wie folgt Stellung genommen:
Der Kanton Zürich ist Eigentümer der Liegenschaft Schloss Laufen am Rheinfall (Finanzvermögen). Zusammen mit den anderen Grundeigentümern am Rheinfall (Kanton Schaffhausen,Gemeinde Neuhausen am Rheinfall, Kantonale Pensionskasse Schaffhausen) sind seit 2006 Bestrebungen im Gang, die touristische Attraktivität des Rheinfallgebiets und damit auch des Areals des Schlosses Laufen zu steigern. Seit Frühling 2007 werden in der Steuerungsgruppe unter Leitung des Staatsschreibers des Kantons Schaffhausen mögliche Formen der Zusammenarbeit besprochen. Im Auftrag der Steuerungsgruppe befindet sich zurzeit ein gemeinsames touristisches Angebots- und Vermarktungskonzept in Erarbeitung,an dem sich auch der Kanton Zürich beteiligt. In diesem Gesamtkonzept wird den bereits weiter fortgeschrittenen Planungsarbeiten bei der Fiskalliegenschaft Schloss Laufen Rechnung getragen.Bei dieser historischen Liegenschaft sind weitergehende Massnahmen zur Steigerungder Attraktivität sowie dringender Unterhalt zur Aufrechterhaltung der Sicherheit insbesondere beim Zugangsweg zum Rheinfall notwendig. Bereits im Konzept «Rheinfall 2000 plus», das eine Erhöhung der Attraktivität des Rheinfalls bezweckt, haben die an den Rheinfall anstossenden Grundeigentümer auf der Schaffhauser und der Zürcher Seite unter Federführung der Wirtschaftsförderung des Kantons Schaffhausen für die Liegenschaft Schloss Laufen verschiedene Ideen aufge zeigt.Dazu gehören im Wesentlichen die Einrichtung einer Tourismusausstellung in den denkmalpflegerisch wertvollen Schlossräumen, die Modernisierung und Vergrösserung des Kioskbetriebes, die Einrichtung einesKinderspielplatzes und eines Besucherzentrums in Verbindung mit dem Andenkenladen, die Reaktivierung des Schlossgrabens, ver- schiedene Themeninstallationen (Erlebnispfad), allgemeine Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten beim Zugang zum Rheinfall, die Erneuerung der Beschilderung des Rheinfallgebietes und die Schaffung einer behindertengerechten Verbindung zum öffentlichen Verkehr (SBB-Haltestelle). Auf dieser Grundlage wurde unter Leitung des Hochbauamtes ein Architekturwettbewerb für die Einrichtung eines Besucherzentrums mit Erweiterung des Verpflegungskioskes beim Personalhaus 1 durchgeführt. Weiter wurde zur Attraktivitätssteigerung auf der Zürcher Seite des Rheinfalls unter vier hierfür ausgewiesenen Unternehmen ein Studienwettbewerb zur Erreichung eines touristischen Inszenierungskonzeptes veranlasst. Das Beurteilungsgremium unter Vorsitz des Kantonsbaumeisters und unter Mitwirkung von Vertretern der Steuerungsgruppe Rheinfallgebiet hat die erstprämierte Studie der Leuppi und Schaffroth Architekten AG, Zürich, sowie die Inszenierungsstudie der Bellprat Associates AG,Winterthur, zur Weiterbearbeitung empfohlen. Die beiden Ergebnisse wurden in der Dokumentation «Erlebnis Rheinfall» vom 12. Juli 2007 zusammengefasst. Sie dient als Grundlage für die Projektierung des Vorhabens bis zur Baueingabe und die Kostenermittlung der Gesamtentwicklung und Instandstellung der Liegenschaft Schloss Laufen, wofür die Finanzdirektion einen Planungskredit von Fr. 800 000 bewilligt hat. Mit diesem Kredit sollen bis Spätherbst 2007 die Grundlagen für den Investitionsentscheid durch den Regierungsrat erarbeitet werden.Die Steuerungsgruppe hat vom Projekt an der Sitzung vom 17. September 2007 Kenntnis genommen.Vorbehältlich der Krediterteilung durch den Regierungsrat soll im Dezember 2007 das Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden, sodass mit den Bauarbeiten voraussichtlich im Anschluss an die Sommersaison 2008 begonnen werden kann und die Anlagen im Frühjahr 2009 dem Mieter übergeben werden können. Zwischen den Kantonen Zürich und Schaffhausen bestehen ausserdem Gespräche auf Fachebene im Zusammenhang mit einer möglichen Verlegung der SBB-Haltestelle. Erste Studien der SBB haben gezeigt, dass eine Haltestelle auf der Rheinbrücke grundsätzlich verwirklicht werden könnte. Sollte sich die Verlegung der Haltestelle aus Sicht der SBB, des Kantons Schaffhausen und des Kantons Zürich als wünschbar erweisen,müssten sich diese insbesondere über die Kostentragung verständigen.Dabei wäre u. a. der Bedeutung der Haltestelle für die touristische Attraktivität des Rheinfalls Rechnung zu tragen. Der Regierungsrat ist bereit, das dringliche Postulat KR-Nr. 264/2007im Sinne der Erwägungen entgegenzunehmen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat
Der Staatsschreiber:
Husi

Schulabsentitis

von Markus Späth-Walter (SP, Feuerthalen) und Marcel Burlet (SP, Regensdorf)

betreffend Schulabsentismus
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Der Regierungsrat wird gebeten, für die Schulleitungen, Schulbehörden, Lehrpersonen und Gemeinden einen Leitfaden für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten, die häufig der Schule fernbleiben.

Markus Späth-Walter
Marcel Burlet

Begründung:

Gemäss den Zahlen eines Forschungsprojekts der Universität Fribourg fehlen rund 20% aller Schülerinnen und Schüler in der Schweiz relativ häufig und 5,8% fehlen sehr oft. Die Gründe, die Schule nicht zu besuchen, können vielfältig sein. Oft sind häufige Absenzen ein Indiz für andere, weit grössere Probleme. Individuelle Probleme wie beginnende Depression, familiäre Probleme, mangelnde Strukturen, Verwahrlosung auf der einen Seite und strukturelle Probleme wie ein schlechtes Schulhausklima, Mobbing in der Schule andererseits können sich in häufigem Absentismus zeigen.
Der gewünschte Leitfaden sollte auf Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein, die, aus welchen Gründen auch immer, unentschuldigt über längere Zeit oder auch entschuldigt,
aber sehr häufig, der Schule fernbleiben und damit ihre Schulkarriere und ihren Berufseinstieg gefährden.
Massives Schulschwänzen hat oft schlechtere Schulleistungen und ein erhöhtes Risiko für eine Repetition der Klasse zur Folge. Jugendanwälte weisen zudem daraufhin, dass delinquierende Jugendliche meist auch über längere Zeit die Schule schwänzen. Bei häufigem Absentismus in einer Schule sollten mögliche Massnahmen für ein besseres Schulklima aufgezeigt werden.

Rasches und vernetztes Handeln bei alarmierenden Anzeichen in der Schule ist wichtig und kann vor grösserem Schaden bewahren. Ein Leitfaden soll die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten aufzeigen zum Schutz der Jugendlichen, zur Unterstützung der Schule, der Lehrpersonen, der Eltern und der Schulsozialarbeit.


Wieder aufgenommener Vorstoss.
Ursprüngliche Einreicher: Andrea Kennel Schnider (SP, Dübendorf), Dr. Josef Wiederkehr (CVP, Dietikon) und Esther Hildebrand (Grüne, Illnau-Effretikon)

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