Vernehmlassungsantwort der SP des Bezirks Andelfingen Bundesamt für Energie Herrn Dr. Michael Aebersold 3003 Bern
Sehr geehrter Herr Dr. Aebersold Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur oben erwähnten Vernehmlassung und unterbreiten Ihnen hiermit gerne unsere Stellungnahme.
1. Grundsätzliche Überlegungen • Wir halten mit Nachdruck fest, dass wir zu einem Standort für ein Atommülllager erst Ja sagen können, wenn der Neubau von AKW vom Tisch und der Atomausstieg in der Schweiz verbindlich beschlossen sind. Die langfristige und sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz kann nicht unabhängig von der weiteren Nutzung der Atomenergie angegangen werden.
• Wir fordern unmissverständlich, dass die maximalen Lagerkapazitäten mit den Rahmenbewilligungen verbindlich festgelegt werden.
• Es besteht keinerlei objektiver Zeitdruck, ein Lager zu erstellen. Zeitdruck hat nur die Atomwirtschaft, welche neue AKW bauen will und deshalb so rasch als möglich eine Scheinlösung für das letztlich unlösbare Atommüllproblem braucht.
• Die Gefahren der Radioaktivität im Allgemeinen werden nicht genügend ernst genommen. Wir erinnern daran, dass im Januar 1969 in Lucens ein Brennelement explodierte, welches das Versuchsatomkraftwerk zerstörte. Der Beinahe-GAU von Forsmark in Schweden im Sommer 2006 gibt uns ebenfalls zu grösster Sorge Anlass. Er kann nicht mit der maroden Technik östlicher Kraftwerke erklärt werden. Er passierte im High-Tech-Land Schweden, das - gemessen am Bruttoinlandsprodukt - 60 Prozent mehr für Forschung und Entwicklung ausgibt als die Schweiz.
• Wir halten fest: Der «Entsorgungsnachweis» ist nicht erbracht. Von einem effektiv erbrachten Nachweis kann erst dann die Rede sein, wenn das Lager in Zehntausenden von Jahren noch immer sicher ist. Bei hochaktiven Abfällen dauert es rund 200'000 Jahre, bis die Wirkung von Natururan erreicht ist. Kann der Bundesrat wirklich behaupten, dass er eine Langzeitsicherheit von Zehntausenden von Jahren garantieren kann? Der Bericht nimmt Bezug auf umfassende Erkenntnisse über Beschaffenheit, räumliche Gliederung sowie geologische Entwicklungsgeschichte der Gesteinsformationen in den verschiedenen Regionen. Diese Erkenntnisse werden von uns nicht angezweifelt. Wir sind aber überzeugt, dass sich diese Erkenntnisse nicht über einen Zeitraum von Zehntausenden von Jahren extrapolieren lassen.
• Wir begrüssen hingegen ausdrücklich, dass der Bundesrat die Fokussierung weiterer Untersuchungen auf das Wirtgestein Opalinuston im potenziellen Standortgebiet im Zürcher Weinland ablehnt und dass die Suche nach einem konkreten Standort im Rahmen des Sachplans erfolgt, der das Verfahren für die Standortwahl definiert. Wir erwarten, dass die Untersuchung der weiteren Standorte ebenso umfassend vorgenommen wird wie im Falle von Benken.
2. Anforderungen an ein Lagerkonzept aus Sicht der SP des Bezirks Andelfingen • Oberste Priorität hat die Sicherheit: Der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt werden. Der Sicherheit nachgeordnet sind Aspekte der Raumnutzung, Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie dürfen für die Standortwahl nicht ausschlaggebend sein. Wir begrüssen diese Vorgaben gemäss Bericht ausdrücklich. Grundsätzlich betrachten wir auf der Basis unserer obigen Ausführungen die Errichtung eines Endlagers in dicht besiedelten Gebieten als unsinnig und hoch problematisch.
• Als höchst bedenklich beurteilen wir im Vernehmlassungsbericht gemachte Aussagen wie die folgenden: «Langfristig muss das Lager passiv sicher sein» oder «Allfällige ungünstige Entwicklungen » müssen «frühzeitig» erkannt werden. Was heisst «langfristig» konkret? 1000 Jahre, 10'000 Jahre oder 100'000 Jahre? Was sind «ungünstige Entwicklungen» und wie lassen sich diese «frühzeitig » erkennen? Was bedeutet «frühzeitig»? Wer garantiert die Kontrolle, die Überwachung? Und das auch noch in 100'000 Jahren? Was passiert nach der gemäss Konzept vorgesehenen «endgültigen» Verschliessung des Endlagers? Wer trägt dann die Verantwortung?
• Mit dem vorgelegten Konzept und dem behaupteten «Entsorgungsnachweis» wird eine Sicherheit und Beherrschbarkeit vorgegaukelt, die effektiv niemand wirklich garantieren kann. Wir verlangen, dass dies ehrlich kommuniziert wird. Weder in den Hochglanzbroschüren der Nagra noch in den Schriften des BfE findet sich ein Hinweis, dass die Zuverlässigkeit der Technik nie absolut sein kann und dass der Mensch per se nicht in der Lage ist, Prognosen über 100'000 Jahre zu machen. Hier wird mit einer unvergleichlichen Hybris einem positivistischen Weltbild gehuldigt, das von der Realität immer wieder Lügen gestraft worden ist, ohne dass daraus die notwendigen Schlüsse gezogen wurden.
• Für ein Atommülllager muss das sicherst mögliche Konzept gewählt werden, das bedeutet Abkehr vom Konzept «Endlagerung» und Übernahme des Konzepts «Rückholbarkeit». Auch wenn dieses Konzept selbstverständlich ebenfalls keine absolute Sicherheit garantieren kann, ist es vom Sicherheitsaspekt her immer noch die beste Lösung. Neben geologischen Kriterien sind dabei vermehrt auch Betrachtungen aus der Sicht der Chemie und Physik zu berücksichtigen. Wir verlangen deshalb die Erstellung eines Lagerkonzepts, das die stete, langfristige Kontrollier- und Rückholbarkeit der Abfälle garantiert. Es ist nicht an der heutigen Generation, zu entscheiden, ob Abfälle für immer verschlossen werden sollen.
• Das Entsorgungskonzept sieht zwei Lager vor, eines für schwach- und mittelaktive Abfälle und ein Lager für hochaktive Abfälle. Die Frage der Abfallzuteilung zu den beiden Lagern muss zu Beginn der Wahl von potenziellen Standortgemeinden beschrieben werden, und zwar nicht nur «in groben Zügen» wie im Vernehmlassungsbericht festgehalten. Die Ansprüche an einen Lagerstandort hängen auch vom vorgesehenen Lagerinhalt ab.
• Vor der Auswahl von verschiedenen Regionen, die für ein Lager in Frage kommen, müssen zwingend die Kriterien für diese Auswahl klar genannt werden.
• Der Sachplan hält fest, dass in Etappe 1 mehrere potentielle Standortgebiete für hochradioaktive Abfälle und für schwachradioaktive Abfälle zu bestimmen sind. Wir begrüssen dies ausdrücklich, verlangen aber eine Präzisierung des Begriffs mehrere. Um eine echte Wahl zu ermöglichen sind in Etappe 1 zumindest sechs Standorte gleichwertig ins Standortverfahren einzubeziehen.
3. Verbindliche Beschränkung der Lagerkapazität
• Wir begrüssen explizit, dass das im Konzeptteil in Kapitel 1.6 ausgeführte Auswahlverfahren zu Tiefenlagern führen soll, welche die heute absehbaren Abfälle aus den 5 bestehenden AKW sowie aus Medizin, Industrie und Forschung aufnehmen.
• Falls trotz vielfältigen Widerständen und grössten Bedenken an der Errichtung von Tiefenlagern festgehalten wird, fordern wir, dass die maximalen Lagerkapazitäten mit den Rahmenbewilligungen verbindlich festgelegt werden. Sollten nach Erteilen der Rahmenbewilligung für geologische Tiefenlager neue AKW bewilligt werden bzw. sollte das Volk diesen zustimmen, müssten gemäss Konzept für die Entsorgung der zusätzlich entstehenden radioaktiven Abfälle entweder die Rahmenbewilligung für bestehende Lager angepasst oder neue Standorte gefunden werden. Dieses Vorgehen findet unserer wärmste Unterstützung.
4. Demokratische Mitsprache und Einbezug aller Beteiligten • Relevante Unterlagen müssen einfach zugänglich und gut verständlich sein, so dass sie auch für Laien nachvollziehbar sind. Diese Unterlagen müssen auch kritische Stimmen und Einschätzungen beinhalten, damit eine differenzierte Meinungsbildung möglich ist. Dies ist umso wichtiger, als der Bericht «Nukleare Entsorgung in der Schweiz: Untersuchung der sozio-ökonomischen Auswirkungen von Entsorgungsanlagen» folgendes festhält: «Die persönliche Einstellung gegenüber der Kernenergie sowie ein persönlicher Bezug (z.B. Arbeitsverhältnis) zur Energiewirtschaft beeinflussen die Akzeptanz in hohem Mass.» Wir erwarten, dass objektiv über Gefahren und berichtet und keine Propaganda betrieben wird.
• Wichtig ist, dass alle am Prozess Beteiligten die gleichen Chancen haben, ihre Interessen einzubringen – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Wo nötig, ist finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, damit auch die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen die Möglichkeit haben, teilzunehmen.
• Die «Begleitgruppe Bund», bestehend aus VertreterInnen von Bund, Standortkantonen sowie der betroffenen Nachbarkantone und -staaten, soll die Koordination sicherstellen und die Interessen der Standortgebiete vertreten. Hier ist sicherzustellen, dass gerade auch atomkritische Personen und Kreise Mitsprache haben.
• Wir legen zudem grossen Wert darauf, dass auch die Nachbarstaaten und insbesondere die Bevölkerung in den betroffenen Grenzregionen zu den Objektblättern und zum Rahmenbewilligungsgesuch angehört werden.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Freundliche Grüsse Für die SP des Bezirks Andelfingen Markus Späth-Walter, Präsident
...nach oben
|
Vernehmlassung zur neuen Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Marthalen
Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur neuen Gemeindeordnung Stellung nehmen zu können. Dabei möchten wir Ihnen folgende Änderungsvorschläge unterbreiten: Art. 6 Erneuerungswahlen Die Erneuerungswahlen ..... werden mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt. Dabei gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte.
Art. 7 Ersatzwahlen Die Ersatzwahlen ......... werden gedruckte Wahlzettel verwendet
Begründung: - mit gedruckten Wahlzetteln sind die politischen Gruppierungen angehalten, eine sorgfältige Kandidatenplanung vorzunehmen und die Leute geordnet zu melden. Das Aufstellen von Sprengkandidaten ist in diesem Verfahren immer noch möglich. - Das Bekanntmachen von Kandidaten ist in Marthalen nur über Flugblätter möglich, da das Eichenblatt für Wahlvorschläge nicht zur Verfügung steht. Dies ist für die po- litischen Gruppierungen kostspielig, muss doch für eine Flugblattaktion mit Kosten von einigen hundert Franken gerechnet werden. - Der Stimmbürger, bzw. die Stimmbürgerin bekommt eine klare Übersicht, wer zur Wahl steht. - Gleiche Chancen für alle gemeldeten Kandidaten. Art. 19 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht ....... aus fünf Mitgliedern. Begründung: - Ungerade Zahl ist üblich und gewährt eine bessere Entscheidungsfindung. - Fünf Mitglieder sind genug, das beweisen die Mehrzahl aller Gemeinden. - Fünf Mitglieder lassen sich einfacher finden als sieben bei 1'800 Einwohnern.
Art 13 Allgemeine Verwaltungsbefugnisse Die Gemeindeversammlung ...... (neuer Absatz) 8. die Vorberatung aller Geschäfte, welche der Urnenabstimmung unterstehen. Begründung: - mit diesem Artikel erhält der Bürger und die Bürgerin die Möglichkeit, zu den Geschäften vorgängig Stellung zu nehmen. Neuer Artikel Die kantonale Ombudsstelle kann auch in Gemeindeangelegenheiten vermittelnd tätig werden. Begründung: - Die Ombudsstelle kann in vielen Fällen bei Unstimmigkeiten unkompliziert vermitteln und unter Umständen ein kostspieliges Rechtsverfahren vermeiden.
Wir hoffen, mit unseren Änderungswünschen einen Beitrag zu einer guten Gemeindeordnung zu leisten.
Freundliche Grüsse Sozialdemokratische Partei Marthalen
|