Zur Abstimmung über die STAF-Vorlage
Im Februar 2017 hat das Volk die Unternehmenssteuerreform III klar verworfen. Im Mai steht nun die nächste Steuer-Abstimmung bevor. Das eidgenössische Parlament hat aus der Niederlage gelernt und legt eine deutlich verbesserte Vorlage vor. Die Steuerprivilegien der internationalen Statusgesellschaften, welche von den Kantonen mit tiefen Steuerofferten angelockt wurden, werden auf internationalen Druck hin beseitigt. Für alle Unternehmen gilt in Zukunft das gleiche Steuerrecht. Dieser Teil der Vorlage ist unbestritten.
Das Parlament hat aber gleichzeitig eine ganze Reihe von Schlupflöchern beschlossen, damit die Unternehmen doch nicht ganz so viel abliefern müssen wie theoretisch vorgesehen. Immerhin müssen aber alle Unternehmen mindestens 30% der Gewinne auf jeden Fall versteuern.
Um die Vorlage mehrheitsfähig zu machen, wird den Kantonen für die bei ihnen zu erwartenden Einnahmenausfälle ein höherer Anteil an den direkten Bundessteuern zugestanden (insgesamt jährlich eine Milliarde). Zusätzlich soll die Unternehmenssteuerreform mit einer Zusatzfinanzierung für die im Moment defizitäre AHV im Umfang von jährlich zwei Milliarden sozial abgefedert werden.
Viele kritisieren, dass die Kombination von Gewinnsteuerreform und AHV-Finanzierung ein erpresserischer Kuhhandel sei. Politik war aber in unserm Land schon immer kompromissorientiert. Es liegt nahe, zwei für die Zukunft der Schweiz wichtige Politikbereiche zu verknüpfen. Ein Ja zum STAF-Kompromiss beseitigt die überfälligen Steuerprivilegien für wenige internationale Firmen und sichert die Finanzierung der AHV für die nächsten Jahre.
Markus Späth-Walter, Kantonsrat, SP Fraktionspräsident, Feuerthalen