Abgeltung für geologische Tiefenlager

Die Schweiz hat sich verpflichtet, den radioaktiven Abfall im eigenen Land zu entsorgen. Dies geschieht voraussichtlich in langen Kavernen mehrere hundert Meter unter Boden, möglicherweise im Zürcher Weinland. Die Betreiber der Atomkraftwerke haben sich, wenn auch widerwillig, bereit erklärt, die Region dafür zu entschädigen. Auch für den Bundesrat ist es klar, dass Geld fliessen muss. Die Frage ist nur, wieviel und wofür. Dies auszuhandeln ist eine grosse Herausforderung.

Wer bestimmt unsere Verhandlungsdelegation, d.h. wer soll für unsere Region die „Kastanien aus dem Feuer holen“? Und wer entscheidet letztlich, ob das ausgehandelte Resultat zufriedenstellend ist? Entscheidend für die Akzeptanz des Verhandlungsresultats ist, dass sich die Region durch die Verhandlungsdelegation vertreten fühlt. Wer unsere Region bei den Verhandlungen vertritt, darf nicht im Hinterzimmer geregelt werden. Das Vorgehen muss in einem Vertrag geregelt sein, welcher den Stimmberechtigten vorzulegen ist. Nur so ist unsere Verhandlungsdelegation demokratisch legitimiert und nur so kann sie den Betreibern der Atomkraftwerke auf Augenhöhe gegenübertreten.

Was könnte nun in diesem Vertrag stehen? Dass die Stimmberechtigten gleich selbst die Verhandlungsdelegation wählen, ist nicht sinnvoll. Es braucht eine Zwischenstufe, nämlich eine etwa 20-köpfige Abgeltungskommission. Deren Mitglieder werden von den Gemeinderäten der betroffenen Gemeinden bestimmt. Die Abgeltungskommission besteht somit aus Personen der Region, welche das Vertrauen in der Bevölkerung geniessen. Aufgabe dieser Abgeltungskommission ist es, für unsere Region die fünfköpfige Verhandlungsdelegation zu bestimmen. Die Abgeltungskommission ist im weiteren Verlauf so etwas wie der Beirat der Verhandlungsdelegation: Das von der Verhandlungsdelegation ausgehandelte Resultat kann von der Abgeltungskommission geprüft und zur Nachbesserung zurückgewiesen werden. Akzeptiert die Abgeltungskommission das Verhandlungsresultat, so wird es den Stimmberechtigten der Region mit dem obligatorischen oder allenfalls auch einem fakultativen Referendum unterbreitet.

Dieser frühe Einbezug der Stimmberechtigten verschafft der Verhandlungsdelegation eine hohe demokratische Legitimation. Dies erhöht die Chance, dass das Verhandlungsergebnis von der ganzen Bevölkerung akzeptiert werden kann.

Andreas Jenni, SP Weinland, Gemeindepräsident Rheinau