Kantonsratskolumne von Markus Späth-Walter, Kantonsrat, SP-Fraktionspräsident, Feuerthalen
Die Strassenbaupolitik stand im Zentrum der gestrigen Kantonsratssitzung. Das Bauprogramm der Regierung für die Jahre 2019 bis 2012 wurde eingehend diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Zwei wichtige Änderungen des Strassengesetzes wurden in zweiter Lesung ohne Diskussion genehmigt: Neu sollen in den Gemeinden die Interessen des öffentlichen Verkehrs in der Strassengestaltung prioritär, jene der Fussgänger und Velofahrenden angemessen berücksichtigt werden. Die traditionelle einseitige Bevorzugung des Autoverkehrs wird damit etwas relativiert, Begegnungszonen sollen in Zukunft leichter realisiert werden können. In Zukunft sollen zudem die Gemeinden für den Unterhalt ihrer eigenen Strassen auch auf den Strassenfonds zurückgreifen können. 20% der jährlichen Einlagen in diesen Fonds sollen dafür mindestens verwendet werden. Das stellt eine deutliche Entlastung der Gemeindefinanzen dar.
Vor der Pause wurde die direkte Intervention von fünf der sieben Regierungsratsmitglieder in den Ständeratswahlkampf aufgegriffen. Mit ihrem Wahlinserat zugunsten des bürgerlichen Ständeratskandidaten hat die regierungsrätliche Mehrheit einen gravierenden Tabubruch begangen. Die gemeinsame Fraktionserklärung der Grünen und der SP kritisiert die fünf RegierungsrätInnen unter Leitung der Regierungspräsidentin scharf, die den Wahlaufruf zugunsten des FDP-Kandidaten unterzeichnet und dabei auf ihre Funktion als Mitglieder der Regierung hingewiesen haben. Die Fraktionserklärung hält fest, dass die Regierung damit ihr Prestige missbraucht habe und jegliches demokratische Fingerspitzengefühl vermissen lasse.
Nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichtes müssen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei Urnengängen unverfälscht ihre Meinung bilden können. Deshalb ist es den Exekutiven verboten, sich in Wahlkämpfe einzumischen. Im vorliegenden Fall wurde dieser Grundsatz von der Mehrheit der Regierung ganz offensichtlich krass missachtet.
Gerügt wurde zudem, dass die gleichen fünf Regierungsmitglieder letzte Woche am Entscheid über eine Stimmrechtsbeschwerde der Juso mitwirkten und damit in eigener Sache entschieden haben. Ein solches Verhalten lasse sich mit den gängigen politischen Ausstandsregeln schlicht nicht vereinbaren.
SP und Grüne begrüssten deshalb den Weiterzug der Stimmrechtsbeschwerde an die nächste Instanz. Die Beurteilung des regierungsrätlichen Fehlverhaltens durch ein unabhängiges und unbefangenes Gericht sei dringend nötig. Zudem soll bei der Geschäftsleitung des Kantonsrates beantragt werden, das Verhalten der Regierung bei Wahlkämpfen in einer Aussprache mit den betreffenden Mitgliedern des Regierungsrates direkt zu klären.
In Feuerthalen bin ich selber ja auch Miglied der Exekutive. Es würde mir und meinen KollegInnen nicht einmal im Traum einfallen, uns als Gemeinderäte mit einer Wahlempfehlung in einen Wahlkampf einzumischen. Was auf Gemeindeebene gelebte Praxis ist, sollte für die Regierung, der in solchen Fragen eine Vorbildrolle zukommt, selbstverständlich sein …