Atommüllager: Schluss mit falschen Signalen!

Der Kanton Schaffhausen hat einen Studie über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Atommülllagers in Auftrag gegeben. Resultat: Es werden mehrere Tausend Zuzüger ausbleiben, Hunderte von Arbeitsplätzen nicht geschaffen und jährlich Dutzende von Millionen Franken Steuereinnahmen fehlen. Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass die Ergebnisse der Schaffhauser Untersuchung nicht auch fürs Weinland zutreffen.

Selbstverständlich sind diese ökonomischen Nachteile beim Nein zu Benken nicht allein ausschlaggebend, sonst könnte der Widerstand ja durch entsprechende «Bestechungs-Millionen» besänftigt werden. Zu gravierend sind die offenen Fragen, über die uns die NAGRA-Propagandawalze hinwegtäuschen möchte, zu offensichtlich der Zusammenhang mit den immer konkreteren Plänen der Elektrizitätswirtschaft, die bestehenden durch neue Atomkraftwerke zu ersetzen.

Bedenklich ist aber vor allem, dass die einseitig bürgerlich dominierten Gemeindebehörden im Weinland sich nicht einmal von solchen wirtschaftlichen Erkenntnissen zu einer entschiedenen Opposition durchringen können. Nach wie vor verstecken sie sich hinter dem zahnlosen Forum Opalinus, dem offiziellen Atom-Sprachrohr der Gemeinden des Bezirks. In seiner aktuellen Stellungnahme zur ersten Etappe des Sachplanverfahrens geologisches Tiefenlager äussert das Forum zwar leise Kritik am Auswahlverfahren, das zu früh auf Benken ausgerichtet gewesen sei; ansonsten aber wird über die Komplexität des Verfahrens geklagt, welches die armen Milizbehörden überfordern würde; grundsätzliche Bedenken und Einwände sucht man im kurzen Schreiben aber vergeblich.

In mehr als einem Dutzend Gemeinden des Bezirks haben deshalb endlagerkritische WeinländerInnen in den letzten Wochen mit Anfragen an der Gemeindeversammlung von ihren Gemeinderäten eigenständige Stellungnahmen mit einer klaren Position gegen ein Atomloch verlangt. Die bisher eingetroffenen Antworten sind alles andere als befriedigend. Die Gemeinden haben sich offensichtlich abgesprochen und, von wenigen positiven Ausnahmen abgesehen, inhaltsarme und ausweichende Stellungnahmen abgegeben – von einem Zusammenstehen im Interesse des ganzen Bezirks kann leider nach wie vor keine Rede sein.

Wir halten an dieser Stelle deshalb einmal mehr fest: Die Region zwischen Thur, Rhein und Randen mit ihrer weitgehend intakten Landschaft, mit Rheinfall und Klosterinsel Rheinau erträgt keine grossindustrielle und alles andere als sichere Atommülldeponie. Wir müssen alles daran setzen, dass nicht der atomare Abfall der ganzen Schweiz am Schluss nur deshalb in unserer Region landet, weil kurzsichtige Gemeindebehörden den Ernst der Lage nicht erkennen und falsche Signale nach Bern senden.

Markus Späth-Walter, Kantonsrat und Gemeinderat Feuerthalen

Demokratisierung der Zweckverbände?

Auf den 1. Januar 2006 trat im Kanton Zürich die neue Kantonsverfassung in Kraft. Eines der Anliegen dieser Verfassung war auch die Demokratisierung der Zweckverbände und zwar innerhalb von 4 Jahren bis Ende 2009.

Persönlich bin ich von diesem Prozess ziemlich enttäuscht, denn viele der neuen Statuten entsprechen überhaupt nicht dem demokratischen Geist unserer neuen Kantonsverfassung.

Am Beispiel der Gemeinde Trüllikon, die an total 8 Zweckverbänden beteiligt ist, möchte ich aufzeigen warum. Die neuen Statuten der Gruppenwasserversorgung wurden 2007 von der damals noch bestehenden Zivilgemeinde Rudolfingen abgesegnet. Die anderen sieben wurden im Lauf der beiden letzten Jahre den Gemeindeversammlungen vorgelegt.

Bei allen Vorlagen wurde an der Gemeindeversammlung erwähnt, dass für das Inkrafttreten jeweils sämtliche beteiligten Gemeinden zustimmen müssten. Es wurde darauf hingewiesen, dass es doch den anderen Gemeinden gegenüber nicht fair sei, wenn man nicht zustimme, da sonst sämtliche anderen Gemeinden auch nochmals darüber abstimmen müssten.

Dass diese häufig gemachte Aussage nicht stimmte, konnte man im Februar dieses Jahres erfahren. Dann genehmigte nämlich der Regierungsrat die Statuten des Sicherheitszweckverbands, obwohl diese nicht von allen Gemeindeversammlungen angenommen worden waren.

Initiative

Das Initiativrecht muss zwingend in jedem Zweckverband eingeführt werden. Dabei besteht grundsätzlich neben der Möglichkeit der Volksinitiative auch jene der Einzelinitiative, wie sie im Gemeindegesetz eschrieben ist. Von dieser sehr basisdemokratischen Möglichkeit wurde jedoch überhaupt kein Gebrauch gemacht. – Im Gegenteil, auch bei der Volksinitiative wurde die Hürde teilweise so hoch gesetzt, dass sie innert der vorgegebenen Frist kaum je erreicht werden kann.

Für eine kantonale Volksinitiative sind innerhalb von 6 Monaten 6000 Unterschriften nötig. Das entspricht 0.7 % der Stimmbrechtigten (Stand Ende 2008). Bei allen oben erwähnten Zweckverbänden braucht es deutlich mehr Unterschriften, nämlich zwischen 2.0 und 5.3% (das ist das drei- bis siebeneinhalbfache!).

Bei der Zürcher Planungsgruppe Weinland (ZPW) sind die Unterschriften von 3.4 % aller Stimmberechtigten erforderlich und zudem wurde die Sammelfrist auf zwei Monate, verkürzt. – Damit wird eine Initiative von vornherein praktisch verunmöglicht.

Referendum

Für ein fakultatives Referendum braucht es beim Kanton halb so viele Unterschriften wie für eine Initiative. Dafür ist auch die Einreichungsfrist deutlich kürzer als bei der Initiative. Für ein kantonales Referendum sind 3000 Stimmen innert 60 Tagen nötig (das sind 0.35 % der Stimmberechtigten). Das ist bei den meisten der erwähnten Zweckverbände anders.

Dort wo das fakultative Referendum überhaupt eingeführt wurde gelten Fristen von 30, rsp. 60 Tagen. Trotz der kurzen Frist wurde die Anzahl der benötigten Unterschriften nicht überall reduziert. Sie beträgt zwischen 0.4 und 3.4 % aller Stimmberechtigten. Auch ein Anfragerecht ist in unseren Zweckverbänden nach wie vor unbekannt

Das obligatorische Referendum muss zwingend eingeführt werden für Ausgaben, die einen in den Statuten festgelegten Betrag überschreiten. Um ein solches Referendum möglichst auszuschliessen, wurde die Finanzkompetenz der Behörden um bis das 20-fache erhöht. Der Betrag für ein obligatorisches Referendum wurde beispielsweise für den Feuerwehrzweckverband Kohlfirst so hoch angesetzt, dass er dem zwei- bis dreifachen Betrag des gesamten normalen Jahresbudgets entspricht.

Die Zweckverbände im Kanton Zürich hätten einen sehr grossen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der von der Verfassung verlangten Demokratisierung. Leider haben sie diesen nur äusserst eingeschränkt benutzt.

Peter S. Weiller, Trüllikon,

ehemaliger Verfassungsrat, SP Weinland

Big Brother lässt grüssen

Diesen Sommer haben die eidgenössischen Räte von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ein Gesetz über die zwangsweise Einführung von biometrischen Pässen und Identitätskarten verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, dass ab 2010 nicht nur in Pässen, sondern auch in allen Identitätskarten biometrische Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) auf einem fernablesbaren Funkchip integriert werden. Zudem sollen alle Fingerabdrücke in einer neu zu schaffenden zentralen Datenbank des Bundes erfasst werden.

Weit übers Ziel hinaus

Begründet wird die Notwendigkeit dieser Neuerung mit dem Schengen-Abkommen. Doch dort wird weder die zentrale Speicherung dieser sensiblen Daten noch eine biometrische Identitätskarte verlangt. Die Schweizer Regelung geht somit weit über die von der EU und den USA geforderten Massnahmen hinaus. Kein einziges Land, das mit einer Identitätskarte bereist werden kann, schreibt biometrische Angaben vor. Es ist demnach weder nötig noch sinnvoll, alle Identitätskarten damit auszustatten, obwohl dies von keinem Staat gefordert wird.

Datenschutz nicht gewährleistet

Bedenken in Bezug auf den Datenschutz wurden im Parlament von der bürgerlichen Mehrheit weg gewischt. Das Argument ‘wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten’ greift nicht, denn selbst ausländischen Regierungen und privaten Unternehmen soll der Zugriff auf die zentrale Datenbank gewährt werden. Was mit den abgefragten persönlichen und vertraulichen Informationen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gemacht wird, wird kaum zu kontrollieren sein. Erlaubt sei auch die Frage, wie lange es wohl dauert, bis die Funkchips von gewieften Hackern geknackt und manipuliert werden. Und wie lange es dauert bis die Chips auch dafür verwendet werden, um Ausweisträgerinnen und –träger überall und jederzeit zu lokalisieren, ohne dass die Betroffenen wissen von wem, warum, wozu. Big Brother lässt grüssen!

Keine Wahl…

Das neue Gesetz lässt künftig keine Wahl mehr zu zwischen einem Pass, einer Identitätskarte mit oder ohne biometrische Daten. Wer sich nicht registrieren lassen will, hat lediglich die Wahl, gänzlich auf Reisedokumente zu verzichten, und muss damit nimmt in Kauf nehmen, sich nicht einmal mehr im Inland ausweisen zu können.

…doch eine Wahl

Ein gewisses Mass an staatlicher Kontrolle ist unerlässlich. Doch diese Form der Überwachung ist übertrieben und absolut unvernünftig. Noch können wir etwas dagegen unternehmen. Ein überparteiliches Komitee hat das Referendum ergriffen. Die Frist läuft.

Beatrice Güntert,SP Bezirk Andelfingen

Familienergänzende Kinderbetreuung – ein Luxus?

In den kommenden Jahren wird der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung zurück gehen. Das gefährdet nicht nur unsere Sozialversicherungen und damit die Versorgung im Alter und bei Invalidität. Die demographische Alterung hemmt auch das Wachstumspotential der Wirtschaft.

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, sind griffige Massnahmen dringend nötig, welche die Bedingungen für Familien und somit für unseren Nachwuchs nachhaltig verbessern. Fehlende Möglichkeiten, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, führen bei vielen Frauen dazu, dass sie sich gegen Kinder entscheiden. Auf der anderen Seite werden Kinder, besonders bei Familien mit nur einem Elternteil, immer häufiger zum Armutsrisiko.

Für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie braucht es eine breite Palette an bezahlbaren Betreuungsplätzen. Wenn Eltern ihre Kinder in guter Obhut wissen, können sie sich auf ihre Arbeit konzentrieren. Das kommt auch den Arbeitgebern zugute, da Frauen nach der Geburt bei einem guten Betreuungsangebot vermehrt in den Betrieb zurückkehren und teure Fluktuationskosten gespart werden können.

Benachteiligte Mütter

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert auch die Chancengleichheit von 

Frau und Mann im Erwerbsleben. Heute verdienen Frauen durchschnittlich 20% weniger als Männer. Ein Teil dieser Lohnunterschiede kann nicht erklärt werden. Ein Teil hingegen liegt darin begründet, dass Mütter auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind: Ein vierteljährlicher 

Arbeitsunterbruch infolge einer Babypause führt im Durchschnitt zu einem verminderten Lohnanstieg über das ganze Erwerbsleben hinweg von 15% gegenüber einer kinderlosen Frau, bzw. von 20% gegenüber dem  männlichen Kollegen. Entsprechend hat sie auch Einbussen auf der Karriereleiter zu tragen.

Profit für die Kinder

Und was bedeutet das für die Kinder? Auch sie profitieren. Kinder, die in vorschulischen Einrichtungen betreut werden, sind im Allgemeinen besser integriert, ihre sprachlichen und sozialen Fähigkeiten besser entwickelt. Gut betreute Kinder sind in der Schule häufig erfolgreicher. Gemäss einer Erhebung (sake, 2001) werden fast die Hälfte aller Schulkinder in der schulfreien Zeit nicht betreut. Es sind also letztlich die kleinsten Familienmitglieder, die unter den Folgen mangelnder Angebote am meisten zu leiden haben.

Das grösste Hindernis zum Aufbau von Kinderbetreuungsstätten ist die nachhaltige Finanzierung. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Investitionen der öffentlichen Hand lohnen sich, denn den Kosten steht ein mehrfacher Nutzen gegenüber: Die Stadt Zürich hat berechnet, dass sie für jeden Franken, der in Kinderbetreuung investiert wird, bis zu zwei Franken an höheren Steuereinnahmen und gesparten Sozialkosten wieder einnimmt. Kinder kosten Geld – aber sie sichern auch unsere Zukunft.

Beatrice Güntert, Kantonsratskandidatin SP Bezirk Andelfingen


Nationalbankgewinne in die AHV

Die AHV steht derzeit auf finanziell sicheren Beinen. Im letzten Jahr erzielte sie einen satten Überschuss von 2,4 Milliarden Franken. Auf längere Sicht sind die Aussichten hingegen eher trüb: Einerseits werden die Menschen immer älter, so dass sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in den nächsten Jahrzehnten nahezu verdoppeln wird. Zum anderen belastet die Invalidenversicherung den AHV-Ausgleichsfonds mit ihren horrenden Defiziten. Um die AHV-Renten auch in Zukunft zu sichern, braucht es mittelfristig mehr Einnahmen. 

Gleichzeitig verfügt die Nationalbank über sehr viel Geld. Sie erwirtschaftete zwischen 1988 und 2005 durchschnittlich mehr als 3,3 Milliarden Franken Ertrag pro Jahr. Mit einer Neuver-teilung dieser Gewinne wie sie die Kosa-Initiative vorschlägt könnte die AHV nachhaltig ge-sichert werden. Nach dem neuen Verteilschlüssel würden die Kantone nach wie vor 1 Milli-arde pro Jahr erhalten, der Rest käme der AHV zugute. 

Viele Kantone stehen heute finanziell gut da. Mit den 14 Milliarden aus den Goldreserven der Nationalbank, die letztes Jahr verteilt wurden, konnten sie ihre Schulden zu einem guten Teil tilgen. Sie liebäugeln bereits mit Steuersenkungen bis hin zu degressiven Steuern für die Reichsten. Dieser ruinöse Steuerwettbewerb soll nicht durch noch höhere Ausschüttungen angeheizt werden. Überschüsse sind bei der AHV weit besser aufgehoben.

Oder sollen wir in Zukunft tatsächlich arbeiten bis wir 67 sind, wie uns Bundesrat Couchepin schmackhaft machen will? Die Erhöhung des AHV-Alters grenzt an Zynismus. Denn in der Realität ist ein Stellenwechsel – ob freiwillig oder unfreiwillig – bereits für fünfzig Jährige fast unmöglich, weil sie auf dem Arbeitsmarkt schlicht nicht mehr gefragt sind. Gleichzeitig wird es für viele Junge immer schwieriger, auch mit einer guten Ausbildung eine Stelle zu finden und den Start ins Berufsleben zu schaffen.

Dann also Rentenkürzungen?  Dies ist verschmerzbar für jene, die gut verdienen und sich eine zusätzliche finanzielle Absicherung fürs Alter leisten können. Für diejenigen, deren Ent-löhnung bescheidener ausfällt (ganz zu schweigen vom immer grösser werdenden Bevöl-kerungsanteil der working-poor), hätte dies gravierende Folgen. Sie laufen Gefahr, im Alter (noch mehr) zu verarmen.

Oder doch eine Erhöhung der Lohnprozente oder der Mehrwertsteuer? Das hiesse wieder weniger Geld im Portemonnaie. Denn erst in den letzten Tagen wurde freudig verkündet, dass die Leute allmählich wieder mehr Geld ausgeben und somit als Konsumentinnen und Konsumenten die Wirtschaft ankurbeln. 

Die Neuverteilung der Nationalbankgewinne zugunsten der AHV und der Kantone nützt allen und kostet niemanden etwas. Die Reserven der Nationalbank bleiben unangetastet, ebenso der Modus über die Höhe der Ausschüttungen. Auch die Unabhängigkeit der Nationalbank bleibt gewährleistet. Mit einem Ja zur Kosa-Initiative erhält die AHV jährlich 1 bis 2 Milliarden Mehreinnahmen und die Renten sind auch bei steigenden Rentnerzahlen bis weit über das Jahr 2015 hinaus gesichert. 

Beatrice Güntert, SP Bezirk Andelfingen

Feinstaub: Abhilfe mit Abstrichen?

Die Feinstaubbelastung ist aus den Schlagzeilen verschwunden. Wind und Niederschläge haben unsere Luft wieder gereinigt. Die Gefahr hat sich im wahrsten Sinne des Wortes verzogen. Und nun? 

Ungünstige Wetterverhältnisse haben über Wochen dafür gesorgt, dass der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft anhaltend überschritten wurde. In den grösseren Städten wurde eine drei- und vierfache Mehrbelastung gemessen, und dies über Tage. Würde Feinstaub Lärm verursachen, wäre der Dreck sichtbar oder würde er wenigstens stinken – es wäre in der Bevölkerung schon längst lautstarker Protest zu hören und entsprechende Petitionsbögen hätten sich in Windeseile mit Unterschriften gefüllt.

Umso mehr überraschte es, dass sich immerhin elf Kantonsregierungen durchrangen, eine befristete Tempolimite auf den Autobahnen einzuführen. Der direkte Nutzen blieb zwar umstritten, zumindest aber rückte diese Massnahme das Ausmass des Feinstaubproblems  ins Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit.

Es ist sehr zu begrüssen, dass die Kantone nun auch Druck auf den Bund machen für griffige und v.a. nachhaltige Abhilfe. Damit unterstützen sie Umweltminister Leuenberger, der einen Aktionsplan in Aussicht stellt. Dieser sieht vor, dass vorrangig der Ausstoss des Krebs erregenden Dieselrusses verringert werden soll. An Ideen für konkrete Massnahmen fehlt es nicht. Ob aber der politische Wille wirklich da ist, um Nägel mit Köpfen zu machen, muss sich erst noch weisen. Bereits hat der Präsident der Bau– und Umweltdirektoren, Willi Haag, wieder relativiert: Alle Massnahmen und Vorschriften müssen natürlich «wirtschaftsverträglich» sein. Es seien halt «allenfalls Abstriche» nötig.

Wie viel Zaudern verträgt unsere Umwelt und damit auch unsere Gesundheit? Die Klimaerwärmung oder das wachsende Ozonloch sind globale Probleme, die global angegangen werden müssen – und wir sind schliesslich nicht die Welt. Nur allzu gern verstecken wir uns hinter dieser Argumentation. Die Luft vor unserer Haustür aber ist auch global. Können wir es uns wirklich leisten, an unserem Lebenselixier Abstriche zu machen? 

Seit September 2005 gibt es Bundesrichtlinien, die verlangen, dass Baumaschinen ab 18 Kilowatt Leistung einen Partikelfilter haben müssen. Doch statt 16’000 Maschinen sind bislang nur 9’000 umgerüstet worden. Einige Bauunternehmer gehen sogar soweit, statt richtigen Filtern nur billige, nutzlose Blechattrappen zu montieren. Das ist nur noch zynisch.

Selbstverständlich verursachen wirksame Massnahmen zusätzliche Kosten. Die Folgekosten, die der Feinstaub durch Gesundheitsschäden produziert, fallen langfristig jedoch wesentlich höher aus. Das Leid, das eine Krebserkrankung für die Betroffenen und deren Umfeld birgt, nicht mit gerechnet.

Beatrice Güntert, SP Sektion Ausseramt

Stopp mit sexistischer Werbung

Frauen sehen sich wieder mit einem zunehmend sexistischen Frauenbild in der Werbung konfrontiert.
Waren sexistische Darstellungen in den Neunziger Jahren klar verpönt, scheinen sie nun wieder salonfähig zu werden.

Was ist sexistische Werbung?

  • Sexistisch ist eine Werbung dann, wenn sie die Frau in Wort oder Bild als Sexual-objekt, herabsetzend, diskriminierend oder respektlos darstellt:
  • Frauen werden mit Waren verglichen oder gleich gesetzt, wenn etwa ein Reisever-anstalter auf einen halbnackten Frauenhintern einen Stempel abbildet mit der Auf-schrift ‚Billig’.
  • Frauen werden als reiner Blickfang oder Dekoration verwendet (Auto-Salon Genf).
  • Frauen werden auf bestimmte Rollen oder Eigenschaften reduziert.
  • Das Verhältnis von Frauen zu Männern ist geprägt von Abhängigkeit und Unter-würfigkeit.
  • Frauen werden unterschwellig als Besitz oder Beute der Männer dargestellt oder es werden Assoziationen im Bereich Gewalt ausgelöst.
  • Weibliche Sexualität wird vermarktet, die sexuelle Verfügbarkeit der Frau suggeriert.
  • Es werden extreme Schönheitsnormen propagiert.

Folgen von sexistischer Werbung

Bilder sprechen uns vor allem emotional an. Sie übermitteln in Sekundenschnelle Botschaften, die gespeichert werden, ohne dass wir uns bewusst sind, welche Inhalte wir aufnehmen. Medial vermittelte Bilder wirken auf unsere Einstellungen und unser Verhalten. Das ist das Ziel von Werbung. So kaufen wir bestimmte Produkte, weil uns eine bestimmte Werbung emotional anspricht. Durch die ständige Wiederholung, die Beschränkung auf bestimmte Rollen und die grossflächige Verbreitung bekommen diese Bilder einen prägenden Einfluss.

Die Werber der letztjährigen Sloggy-Kampagne (Unterwäsche) z.B. argumentieren, die abgebildeten Frauen stellten mit ihrer Schönheit den Blickfang für die Produkte dar. Bei diesem Beispiel besteht zwar ein Zusammenhang zwischen Produkt und Frau, dennoch ist die Art der Darstellung sexistisch. Durch die Haltung der Frau, die Über-schrift und den ausgewählten Bildausschnitt wird die sexuelle Verfügbarkeit der Frau suggeriert. Zudem werden computertechnisch geglättete, vereinheitlichte und in der Realität kaum erreichbare Körper gezeigt. Durch die Künstlichkeit der Körper und die Gesichtslosigkeit wird auch die Austauschbarkeit der Frauen, damit ihr Objektcharak-ter betont. 

Mit sexistischer Werbung werden vor allem Rollenbilder und Wertungen übermittelt, an Stelle von Produktinformationen. Nicht die nackte Haut im Bild ist das Kriterium, sondern die transportierten Rollen- und Geschlechterbilder!

Kreative Werbung gefordert

Weil diese Bilder so machtvolle «Transport-Mittel» sind, müssen die Werber und Werberinnen ihre Verantwortung wahrnehmen. Es ist Zeit, mit den eingleisigen, letztlich realitätsfernen Klischees aufzuhören. Diese überholten Bilder ärgern. Die Kreativität der Werbebranche ist gefragt, ihre Frauenbilder der Realität mit ihrer ganzen Vielfalt anzupassen.

Beatrice Güntert, SP Sektion Ausseramt