Nein zur Durchsetzungsinitiative!

Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative bereits umgesetzt. Trotzdem gibt die „Durchsetzungsinitiative“ der SVP vor, den Volkswillen der Ausschaffungsinitiative durchsetzen zu wollen. Doch in Tat und Wahrheit ist die Durchsetzungsinitiative, über die wir am 28. Februar abstimmen, noch extremer. Sie schwächt den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung und zielt auf eine Kündigung der europäischen Menschenrechtskonvention ab. Das darf nicht sein!

Personen ohne Schweizer Pass sollen selbst bei kleinen Delikten automatisch ausgeschafft werden. Auch Secondos, hier geboren und aufgewachsen, sind davon betroffen. Sie werden zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Die Umsetzungsinitiative enthält demgegenüber immerhin eine Härtefallklausel. Die Durchsetzungsinitiative verletzt die Grundrechte und das Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Der Initiativtext setzt sich gleich selber an die Stelle des Gesetzgebers und nimmt den Gerichten jeden Spielraum. Wird die Initiative angenommen, haben wir einen Systembruch mit unabsehbaren Folgen für die Rechtsordnung und die Rechtssicherheit.

Während die SVP uns versucht einzureden, der Volkswille sei verweigert worden, führt die neue Initiative zu sieben bis zwölfmal mehr Landesverweisungen. Von einer „Durchsetzung“ kann also keine Rede sein. Stattdessen von einer Masslosigkeit. Die SVP verkauft eine massive Verschärfung als Durchsetzung und führt uns damit hinters Licht. Breit definierte leichte Delikte wie der „missbräuchliche Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe“ sollen zur sofortigen Ausschaffung führen. In der Durchsetzungsinitiative gibt es 35 Delikte, welche einen Landesverweis zur Folge haben, wenn die angeklagte Person in den zehn Jahren zuvor eine beliebige Geld- oder Freiheitsstrafe erhalten hatte. Diese zusätzlich eingeführten Delikte würden jährlich zu mehr als 7700 zusätzlichen Verweisungen führen. Der Name „Durchsetzung“ ist somit schlicht falsch.

Seit dem Ja zur Ausschaffungsinitiative wurde die Praxis bei den Ausschaffungen verschärft. Damit ist das Parlament der Forderung der SVP nachgekommen. Diese hätte, damit noch unzufrieden, das Referendum ergreifen können. Das wären die demokratischen Spielregeln gewesen. Stattdessen macht die SVP auf Zwängerei. Das stört nicht nur die SP, sondern eine breite Allianz aus Parteien von links bis rechts, der Wirtschaft und zahlreichen Hilfswerken. Sie alle wehren sich vehement gegen die Einführung einer Zweiklassenjustiz. Erteilen wir der unmenschlichen Durchsetzungsinitiative, die unserem Land nur schadet, eine Abfuhr!

 Käthi Furrer, Co-Präsidentin SP Weinland

(erschienen im Forum Andelfinger Zeitung, Ausgabe vom Freitag, 19.02.16)

Verspätete Privatisierungswelle im Kantons Zürich – nein danke!

Im Kanton Zürich ist aktuell eine heftige Auseinandersetzung zwischen der Regierung und dem Kantonsrat im Gang – mit offenem Ausgang. Der freisinnige Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger hat sich als Turbo-Liberaler mit Haut und Haar dem Markt- und Konkurrenzprinzip in der Gesundheitspolitik verschrieben. Im Regierungsrat ist es ihm gelungen, eine Mehrheit für eine radikale Auslagerungspolitik zu gewinnen. Die Regierung hat so genannte PCG-Richtlinien (Public Corporate Government) beschlossen, die für alle «Privatisierungen» von bisher öffentlichen Aufgaben und staatlichen Institutionen wegleitend sein sollen. Im Kern stellen sie eine Kampfansage ans Parlament dar: Der Kantonsrat soll bei ausgelagerten Betrieben grundsätzlich gar nichts mehr zu melden haben. Die Verselbstständigung des kantonseigenen Lehrmittelverlags und des Kantonsspitals Winterthur sind im Moment die beiden konkreten Vorlagen, an deren Beispiel die regierungsrätliche Privatisierungspolitik durchgedrückt werden soll. 

Dabei ist die Forderung nach Verselbständigung der Spitäler eine gewollte Folge der neuen Spitalfinanzierung. Die unsäglichen Fallpauschalen sind so berechnet, dass sie auch die Ersatzinvestitionen abdecken. Der Gesundheitsdirektor argumentiert deshalb damit, dass die Spitäler ja das Geld selber «verdienen» würden und die Investitionsentscheidungen deshalb ihnen zu überlassen sei. Die SP war immer gegen die Fallpauschalen. Sie ist auch entschieden gegen die weitgehende Ausschaltung des Parlaments aus der Spitalpolitik. Der Pseudo-Wettbewerb zwischen den Spitälern wird zu Überkapazitäten, unsinniger technologischer Aufrüstung und letztlich einem weiteren massiven Kostenschub im Gesundheitswesen führen.

Wir wehren uns nicht grundsätzlich gegen eine vermehrte Autonomie der Spitäler, etwa im Bereich der Bauinfrastruktur. Wir kämpfen aber entschlossen gegen die systematische Ausschaltung der legislativen Kontrolle über die Gesundheitspolitik. Konkret verlangen wir, dass die Spitäler im (Mehrheits)Besitz der öffentlichen Hand verbleiben müssen; die Wahl des Spitalrates, die Eignerstrategie, die Leistungsvereinbarungen, die Jahresberichte und die Investitionsplanung (nicht die einzelnen Bauprojekte) sollen auch in Zukunft dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die Spitäler gehören zu den aufwändigsten und teuersten Institutionen des Kantons. Sie kosten uns Milliarden. Sie sind zu wichtig, als dass wir sie verspäteten neoliberalen Ideologen überlassen können.

Auch eine vollständige Auslagerung des Lehrmittelverlags kommt überhaupt nicht in Frage. Lehrmittel prägen die Bildung viel stärker als etwa die Lehrpläne. Es ist für uns undenkbar, das «Kulturgut Schulbuch» aus der demokratischen Kontrolle zu entlassen und allein den Launen des Markts zu überlassen.

Die Chancen stehen recht gut, dass sich in beiden Fällen die Mehrheit des Kantonsrats gegen seine Selbstausschaltung entscheiden wird. Alle Auslagerungen und Privatisierungen setzen Gesetzesänderungen voraus; dafür aber ist noch immer der Kantonsrat zuständig – PCG-Richtlinien hin oder her …

Markus Späth-Walter, Kantonsrat, SP Fraktionspräsident, Feuerthalen

Von explodierenden Bildungskosten kann keine Rede sein, im Gegenteil …

In der aktuellen Debatte um die Zürcher Staatsfinanzen und die Bildungsausgaben gehen die Sparapostel unisono von unhinterfragten Glaubenssätzen aus: 

  1. Zürich muss sparen, weil nur so der gesetzliche mittelfristige Finanzausgleich erreicht werden kann.
  2. Zürich hat ein Ausgabenproblem.
  3. Gekürzt werden muss vor allem dort, wo die Ausgaben in den nächsten Jahren am stärksten steigen; dazu gehört auch die Bildung. Sie kann, so bedauerlich das auch sein mag, nicht «ausgespart» werden.

Alle drei Prämissen sind falsch – grundfalsch.

Zum mittelfristigen Finanzausgleich fehlen zwar wirklich rund zwei Milliarden. Grund dafür sind aber keineswegs die explodierenden Staatsausgaben. Zürich hat vielmehr ein akutes Einnahmenproblem. Finanzdirektor Ernst Stocker hat es im September 2015 ganz offen dargelegt: Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen sinken trotz wachsender Bevölkerung in beunruhigendem Ausmass; der Kanton musste 2014 mit 267 Millionen weniger Einkommens- und Vermögenssteuern auskommen als vier Jahre zuvor. Auch die Einkünfte der juristischen Personen stagnieren – zur Erinnerung: die Grossbanken zahlen seit der Finanzkrise zwar nach wie vor Milliarden-Boni, aber keine Gewinnsteuern mehr. Das ist der Preis für die Steuersenkungen der letzten Jahre, die der Kantonsrat ohne Not beschlossen hat; Zürich steht nämlich im interkantonalen Steuersenkungswettbewerb ausgezeichnet da: bei den Einkommenssteuern an 10., bei den Vermögenssteuern sogar an 6. Stelle der gesamtschweizerischen Rangliste.

Die Bildungsausgaben sind gesunken

Der Anteil der Bildungsausgaben an den Gesamtausgaben des Kantons ist stabil, ja sogar leicht sinkend. Zudem: Die Bildungsausgaben des Kantons sind in den letzten 25 Jahren massiv zurückgegangen– nicht in absoluten Zahlen, wohl aber gemessen am Bruttoinlandprodukt. Das BIP als anerkannter Massstab für den Wohlstand hat sich seit 1992 verdoppelt. Gegenläufig haben sich die Bildungsausgaben entwickelt: Gab der Kanton im Jahre 1992 noch 3.9% des Bruttoinlandproduktes für Bildung aus, waren es 2013 nur noch 3.1%. Der Anteil der Ausgaben für die Mittelschulen sank sogar um rund einen Drittel, von 0.45 auf 0.3% des BIP.* 

Massgeblich dafür verantwortlich ist die Verkürzung der Mittelschuldauer um mehr als ein halbes Jahr – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Zürcher Bildungswesens. Auch die Lehrerlöhne wurden deutlich gesenkt – ein Lehrer, der heute in den Schuldienst eintritt, wird mehrere 100’000 Franken weniger «Lebenslohn» erhalten als seine älteren KollegInnen.

Zürich ist zudem auf dem besten Weg, den Anschluss an die übrige Schweiz zu verlieren: Vor 25 Jahren lag die Maturitätsquote Zürichs noch deutlich über dem schweizerischen Mittel, seit 2000 verharrt sie auf tiefen 19%; 2014 erreichten gesamtschweizerisch 20.2% eines Jahrgangs einen gymnasialen Maturitätsabschluss, in Zürich nur gerade 18.7%. Zürich betreibt eine Politik des versteckten Numerus Clausus an den Gymnasien und importiert Jahr für Jahr lieber Zehntausende von Akademikern aus dem benachbarten deutschsprachigen Ausland. Niemand strebt eine massive Erhöhung der Quote an, aber mindestens den schweizerischen Durchschnittswert dürfte der Bildungskanton Zürich seiner bildungswilligen Jugend schon zutrauen.

Wenn schon kürzen, dann bitte intelligent

Selbstverständlich ist nicht jede Kürzung im Bildungswesen unmöglich. Es gäbe zum Beispiel die Möglichkeit, den Anteil der SchülerInnen im 6-jährigen Langgymnasium (heute 60%) um 10% zu reduzieren und dafür die Aufnahmequote aus der Sekundarschule entsprechend zu erhöhen. Das wäre gleichzeitig ein Beitrag zur Stärkung der Sekundarschule und würde dem Kanton mehrere Millionen «einbringen». Anders als die bisher vorgebrachten Kürzungsvorschläge würde dies nicht zu einem Bildungsabbau führen. 

Denn: Man sägt nicht ungestraft am (Bildungs)Ast, auf dem man sitzt …

Markus Späth-Walter, Kantonsrat, SP Fraktionspräsident, Gymnasiallehrer

* Die Zahlen beruhen auf einer Analyse der Bildungsausgaben, die Sandro Favre, Doktorand an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, erarbeitet hat.

Die Kulturlandinitiative als Star des Tages

Der unbestrittene Star der ersten Kantonsratssitzung im neuen Jahr war die Kulturlandinitiative. Sie wurde im Jahre 2011 eingereicht und zur Überraschung vieler im Juni 2012 mit 54.5% der Stimmen angenommen. 

Da es sich um eine Initiative in Form der allgemeinen Anregung handelt, wäre es nun die Pflicht des Parlaments, den Willen der StimmbürgerInnen umzusetzen und die einschlägigen Gesetze im Sinne der Initiative anzupassen. Damit aber tut sich die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats fürchterlich schwer. Unter der Federführung der SVP, die bei ihren eigenen Initiativen immer die buchstabengetreue Umsetzung des «Volkswillens» auf allen erdenklichen Wegen kompromisslos einfordert, hat sich der Rat bisher geweigert, überhaupt auch nur auf die Umsetzung einzutreten. Die fadenscheinige Begründung für diese Missachtung des Volkswillens lautete, einige Anliegen des Kulturlandschutzes seien inzwischen im Richtplan berücksichtigt worden. 

Die Ratsmehrheit hat aber glücklicherweise die Rechnung ohne das Bundesgericht gemacht. Dieses stimmte einer Klage gegen die kantonsrätliche Arbeitsverweigerung einstimmig zu und verpflichtete den Rat ultimativ, die Umsetzung umgehend an die Hand zu nehmen. Die Beratung der unter bundesgerichtlichem Zwang ausgearbeiteten Vorlage benötigte fast den ganzen Morgen. Die meisten Sprecher der bürgerlichen Mehrheitsparteien haben ganz offensichtlich wenig gelernt; sie beharrten auf ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der beschlossenen Volksinitiative. Immerhin wurde aber eine minimalistische Umsetzung in erster Lesung bereinigt. Im Planungs- und Baugesetz soll der Grundsatz aufgenommen werden, dass für die Landwirtschaft genügend geeignetes Kulturland erhalten bleiben soll und dass für Ackerland in einer Bauzone gleichwertiger Ersatz zu schaffen ist (durch Auszonung gleichwertiger Flächen oder durch Aufwertung geeigneter Areale).

Ende Februar wird dann die abschliessende Beratung stattfinden. Schon jetzt scheint klar, dass gegen die dann verabschiedete Vorlage von bürgerlicher Seite das Referendum ergriffen werden dürfte. Das Volk wird anschliessend noch einmal Gelegenheit haben, seinen Entscheid aus dem Jahre 2012 zu bestätigen (oder zu verwerfen). Die Abstimmung dürfte wohl erst im nächsten Jahr stattfinden. Seit der ersten Zustimmung werden dann rund fünf Jahre vergangen sein. In dieser Zeit galt ein harter Planungsstopp für die betroffenen Kulturlandflächen – zum Nachteil vieler Gemeinden, die in ihrer Ortsplanung und bei konkreten Projekten so lange blockiert wurden: Sie bezahlen einen hohen Preis für das Versagen des Kantonsrat bei der Umsetzung eines Volksbeschlusses …

Markus Späth-Walter, Kantonsrat, Präsident SP-Fraktion, Feuerthalen

Wahlen 2015: Dank an die Wählenden

Herzlichen Dank an die Wählerinnen und Wähler!

Die SP Weinland dankt allen Wählerinnen und Wählern, die der SP und ihren Kandidierenden bei den eidgenössischen Wahlen ihre Stimme gegeben haben, ganz herzlich! Sie haben dazu beigetragen, dass Daniel Jositsch im ersten Wahlgang glanzvoll in den Ständerat gewählt wurde und die SP im Kanton Zürich zwei Sitze im Nationalrat dazugewonnen hat. Alle Gewählten werden sich in Bern für eine soziale, umweltfreundliche und weltoffene Schweiz einsetzen. Dominique Späth, SP-Kandidatin im Weinland, freut sich über das gute Resultat, das sie erzielt hat. Die SP Weinland wird sich auch in Zukunft für unsere Region und den Kanton nach besten Kräften engagieren: Für alle statt für wenige!

Käthi Furrer und Peter Kissling

Co-Präsidium SP Weinland

Leserbrief zu den Wahlen im Herbst 2015: Späth nach Bern

SP(äth) nach Bern!

Am 18. Oktober erhalten wir die Möglichkeit, unser Parlament zu wählen und damit die Zukunft unseres Landes mitzubestimmen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch! Aus Überzeugung wähle ich Daniel Jositsch in den Ständerat sowie alle SP-Kandidatinnen und -Kandidaten in den Nationalrat, da für mich nur eine Politik für alle statt für wenige in Frage kommt. Im Speziellen empfehle die einzige SP-Weinland-Kandidatin Dominique Späth zur Wahl. Die werdende Gymnasiallehrerin eignet sich als studierte Historikerin, Anglistin und Filmwissenschaftlerin sowie durch ihre berufliche Erfahrung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestens für Bern. Was will man mehr als eine junge und engagierte Frau, die sich seit Jahren mit kulturellen und gesellschaftspolitischen Fragen auseinandersetzt und über ein riesiges Verständnis über das Schweizer Steuer- und Bildungssystem verfügt? Dominique Späth steht für Chancengleichheit und faire Steuern sowie für den Kampf gegen gefährliche Sparexzesse bei der Bildung und den Renten. Daher, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, tun Sie es mir gleich und wählen Sie Dominique Späth und die SP in den Nationalrat sowie Daniel Jositsch in den Ständerat!

Florian Schmid, Feuerthalen

Leserbrief zu den Wahlen im Herbst 2015: Wählen Sie auch?

Wählen Sie auch?

Ich kann ich es ganz kurz machen. Als alte Frau meine ich: Wir brauchen Frauen, wir brauchen  die Stimme junger Frauen im Parlament in Bern. Mit dem Herz auf dem rechten Fleck und dem Gestaltungswillen junger Menschen für ihre Zukunft. Soll das Weinland mit etablierten und rechtsstehenden Männern in Bern  vertreten werden?  Da fehlt mir zuviel, um mich vertreten zu wissen.

Ich setze auf die „bessere Hälfte“, auf die Zukunft und wähle Dominique Späth (SP, Liste 2) in den Nationalrat. Wählen Sie mit?

Elsbeth Wiss

Bitte etwas mehr Ernsthaftigkeit in der Flüchtlingsproblematik!

Wir sind als Einzelpersonen nicht schuld an Tausenden von Flüchtlingen und ertrinkenden Menschen im Mittelmeer. Unsere Demokratie trägt aber als Teil der globalen Gesellschaft eine Verantwortung und diese Demokratie sind wir. Wir als Bürgerinnen und Bürger können mitentscheiden, welche Politik wir unterstützen wollen. Wir dürfen die Schotten nicht dichtmachen, sondern unsere Politik muss sich für Menschen in Not einsetzen.

Flüchtlingen Bargeld- und Reiseverbote zu erteilen, wie es die CVP vorgeschlagen hat, oder die Grenzen zu schliessen und die Flüchtlinge in totalitäre, brutale Staaten zurückzuschicken – die verheerende Haltung der SVP – sind keine valablen Alternativen. Wenn schon mit der Tragödie fliehender Menschen von bürgerlicher Seite ein polemischer Wahlkampf geführt wird, dann wünsche ich mir eine ernsthafte Diskussion.

Der SP wird vorgeworfen, die Migration nicht als Problem zu sehen. Doch die Asylproblematik ist nur ein Teil der Migration. Auch AuslandschweizerInnen und der Austausch internationaler Fachkräfte zählen zur Migration. Sind solche ein Problem? Nicht unbedingt. Sind Tausende von Menschen, die auf der Flucht sind, ein Problem? Definitiv. Im Gegensatz zum bürgerlichen Block sucht die SP nach entsprechenden Lösungen.

Die SP steht seit ihrer Gründung für Solidarität, und in der seit Längerem andauernden Krisensituation ist Solidarität das Einzige, was zählt. Wir müssen bedrohten Menschen Asyl gewähren. Die Migration an sich und die Flüchtlingsproblematik im Speziellen sind aber auch langfristige Prozesse. Gerade weil wir die Flüchtlingsfrage als Problem sehen, nehmen wir sie ernst und suchen nach entsprechend ernsthaften Ansätzen. Wir müssen heute Weichen stellen, die die Lebenssituation in Ländern verbessern, in denen Menschen aus verschiedenen Gründen fliehen müssen.

  • Wir müssen aufhören, mit unserer Politik zu ermöglichen, dass menschenverachtende Potentaten mit Waffenlieferungen unterstützt werden.
  • Wir müssen aufhören, riesigen Rohstoffhändlern eine steuergünstige Niederlassung zu bieten und daraus Profit zu schlagen.

Wir sind als Individuen, wie gesagt, nicht schuld daran, dass Menschen fliehen müssen. Aber wir haben in den letzten Jahrzehnten eine fremdenfeindliche Politik mitgetragen, die nicht zur Lösung des Problems beiträgt. Ändern wir das! Stehen wir für eine offene, solidarische Schweiz ein!

Am 18. Oktober werden die National- und Ständeratswahlen abgehalten. Dann haben wir die Chance, uns für eine Schweiz einzusetzen, die ihrer humanitären Tradition gerecht wird. Wählen Sie deshalb SP Liste 2 in den Nationalrat und Daniel Jositsch in den Ständerat.  

Von Dominique Späth, Nationalratskandidatin, SP Weinland

Publiziert im Forum der Andelfinger Zeitung, 14.8.15

Leserbrief zur Erbschaftssteuerinitiative

«Lügen haben kurze Beine» sagt das Sprichwort. Im Fall der Propaganda gegen die Erbschaftssteuerinitiative werden aber die Beine immer länger. Schon seit Monaten werden wir betrommelt mit der Aussage: Die Erbschaftssteuer ist KMU-feindlich. Dabei ist klar: KMUs sind, gerade eben als «kleine und mittlere» Unternehmen, von der Erbschaftssteuer bis auf wenige Ausnahmen nicht betroffen. Der Freibetrag, den der Initiativtext ausdrücklich vorsieht, wird von unserem bürgerlich dominierten Parlament festgesetzt. Es ist schlicht unvorstellbar, dass er nicht die von den Initianten geforderten  50 Millionen noch übersteigen wird. Und das heisst: Die allermeisten KMUs werden von der Erbschaftssteuer gar nichts spüren. Dies im Gegensatz zu den wenigen Superreichen.

Wer sorgt dafür, dass die Beine dieser Lüge immer noch wachsen, und dass die Propagandamaschine bestens geschmiert auf hohen Touren läuft? Sind das wohl die KMUs?

Jürg Keller, Oerlingen

Ja zur Initiative «Einkommen entlasten – AHV stärken»

Wieder einmal die alte Leier von den Wirtschaftsnahen: Firmen werden abwandern, KMU gehen ein. Diese Argumente gegen die Erbschaftssteuerinitiative sind schlicht falsch! Der Initiativtext zur Erbschaftssteuerreform schützt die Arbeitsplätze und den Weiterbestand von Firmen. Wenn Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe vererbt und von den Erben mindestens zehn Jahre weitergeführt werden, gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen. Das heisst: Es sind Schutzmechanismen vorgesehen und Familien- und Landwirtschaftsbetriebe als solche sind nicht gefährdet. 

Ausserdem ist die vorgeschlagene Erbschaftssteuer keine zusätzliche Steuer. Sie ersetzt lediglich die entsprechenden kantonalen Steuern und sie betrifft einzig Erbschaften von über 2 Millionen Franken. Die Einnahmen kommen zu zwei Dritteln der AHV, also uns allen, zugute. Wir haben dieses Geld für unsere Altersvorsorge bitter nötig. Eine repräsentative Umfrage von SGB und Unia zeigt zudem, dass das Vermögen in der Schweiz noch viel ungerechter verteilt ist, als wir denken. Nehmen wir also die Chance wahr: Stärken wir unsere AHV und kämpfen wir gegen immer mehr Ungleichheit in unserer Gesellschaft.

Wirtschaftsnahe Parteien und Verbände schüren ökonomische Ängste mit ihrer Kampagne. Diese Ängste muss man ernst nehmen. Im Falle der Erbschaftssteuerreform kann man aber ruhig ausatmen: Die Initiative schadet den KMU nicht, sondern nützt uns allen. Legen wir also am 14. Juni mit gutem Gewissen ein JA in die Urnen.

Dominique Späth, Feuerthalen