Donnerstags Notiz: Budget 2015

Raus aus den Gräben

Landauf, landab werden die Budgets fürs kommende Jahr beraten. In den Gemeinden mit Gemeindeversammlungen werden die Voranschläge fast überall durchgewinkt, zur Freude der Gemeinderäte. Ganz anders präsentiert sich die Budgetberatung im Zürcher Kantonsrat. Da hocken die Fraktionen tief in ihren ideologischen Schützengräben und bewegen sich nur im äussersten Notfall ein paar Millimeter.

Die bürgerlichen Parteien haben sich dem Sparen verschrieben. Es muss gekürzt werden, auf Teufel komm raus. Nur ein gesparter Franken ist ein guter Franken. Ob eine Kürzung Sinn macht oder nicht, spielt keine Rolle. So wurde zum Beispiel bei den Steuerkommissären gekürzt – obwohl jeder Steuerkommissär ein Mehrfaches seines Lohnes wieder einbringt. In der Gesundheitsdirektion verweigerten die Obersparer die nötigen Stellen, um die Beiträge für Spitalpatienten aus Drittkantonen einzutreiben – auch hier werden dem Kanton im nächsten Jahr Millionen entgehen. Wie jedes Jahr muss auch das Personal wieder dran glauben. Wenn der bürgerlichen Sparmehrheit gar nichts mehr einfällt, greift sie zum Mittel der Pauschalkürzung. Im so genannten Reptilienfonds werden mal 100, mal 150 Millionen abgezogen – ganz nach Bedarf. Die Regierung soll selber entscheiden, wie genau sie diese Kürzungen umsetzen will. Nur: Sie will nicht und erklärt ganz offen, dass Pauschalkürzungen für sie nicht verbindlich seien.

Auch die linken Parteien haben sich für die Budgetberatung tief verschanzt: Sie verteidigen das Budget der Regierung um fast jeden Preis. Kürzungen kommen nicht in Frage, sie sind grundsätzlich böswillige Versuche, die Bildung, das Gesundheitswesen, die Infrastruktur, ja letztlich den Staat insgesamt zu demontieren. Ein ausgeglichener Voranschlag ist zwar durchaus erwünscht, aber sicher nicht durch Sparen, sondern ausschliesslich durch Steuererhöhungen – am besten zu Lasten der Reichen, die schliesslich seit 20 Jahren von unzähligen Steuergeschenken profitiert haben.

Beide Positionen sind wenig fruchtbar und machen Budgetberatungen zu einer ebenso langwierigen wie furchtbar langweiligen Angelegenheit – für alle Beteiligten. Vielleicht sollten wir es nächstes Jahr mal anders versuchen. Was spricht dagegen, dem Opernhaus (es kostet die Zürcher Steuerzahlen Jahr für Jahr mehr als 80 Millionen) etwas weniger Mittel zur Verfügung zu stellen, die Strassensanierungen etwas weniger luxuriös auszuführen, die ständig wachsenden Ausgaben für immer weniger Bauernhöfe etwas genauer unter die Lupe zu nehmen? Zudem: Alle, die schon einmal selber budgetiert haben, wissen, dass ein vernünftiges Budget über Reserven verfügt. Kostenbewusstsein muss kein bürgerliches Monopol sein, im Gegenteil! Linke Politik könnte so an Glaubwürdigkeit gewinnen. Vielleicht wäre die eine oder andere Mittepartei dann sogar bereit, in ernsthafte Verhandlungen über eine Erhöhung der Staatseinnahmen einzutreten …

PS. Die Überlegungen gelten selbstverständlich nur für den Kanton Zürich und dürfen auf keinen Fall auf Nachbarkantone übertragen werden …

Markus Späth-Walter, Feuerthalen, Präsident der SP Fraktion im Zürcher Kantonsrat

Regionalplanung Chorb Rheinau

Keine öffentliche Parkierungsanlage im Klosterareal!

Diese Forderung erhebt die Ortsgruppe der SP Rheinau.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Regionalplanung schlagen wir vor, eine öffentliche Parkierungsanlage an der Peripherie zu realisieren und nicht im Chorb. Die vermehrte Nutzung der Insel (z.B. Musikinsel) und der geplante Ausbau des Areals erfordern bereits viele Parkplätze. 

Durch ein Abfangen des Tourismus- und Freizeitverkehrs ausserhalb des Klosterareals lässt sich auch die prekäre Verkehrssituation in Rheinau entschärfen. Die bestehenden Verkehrsprobleme – dazu der Wunsch nach einem parkplatzfreien Klosterplatz- haben  sich bereits in der Vernehmlassung zum Gestaltungsplan gezeigt. 

Wo sich diese Parkierungsanlage ausserhalb des Areals genau realisieren lässt, ist noch offen und bedarf der Rücksprache mit allen involvierten Planungsebenen. Jedenfalls wird zerstört, was man schützen will, wenn der Chorb und das Klosterareal vom Verkehr und seinen Parkplätzen überrollt wird. 

Wir bleiben dran. 

Für die SP-Ortsgruppe Rheinau, 2. Dezember 2014, 

Bruno Hefti

Ein Atommüll-Lager ist keine Zuckerrübenfabrik!

Zur Studie des BFE über die Sozioökonomischen-ökologischen Auswirkungen eines Tiefenlagers

Ein Atommüll-Lager ist keine Zuckerrübenfabrik!

Die vom Bundesamt für Energie am Dienstag veröffentlichte Studie über die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen eines Tiefenlagers enthält nur Banales. Die Forderungen der Regionalkonferenzen werden in den Wind geschlagen, das Partizipationsverfahren wird so zur Farce.

Das Bundesamt für Energie (BfE) hat diese Woche die Studie über die gesellschaftlichen und ökologischen Folgen eines Atommüll-Tiefenlagers auf die verschiedenen potentiellen Standorte veröffentlicht (SöW-Studie). Die Untersuchung kommt zwar in wissenschaftlichem Gewand daher, bringt aber keine relevanten Erkenntnisse. 

  1. Die wirklich bedeutsamen Fragen werden bewusst und gezielt ausgeklammert. Die Studie behandelt das Tiefenlager wie eine grosse Zuckerrübenfabrik und nicht wie eine Atomanlage. Die Auswirkungen auf das Image der betroffenen Region, die Ängste und Sorgen der Menschen, die demografischen Folgen, die ausbleibenden Investitionen, die Konsequenzen für Immobilien- und Bodenpreise durften von den Autoren nicht untersucht werden. 
  2. Das BfE hat die SöW-Studie wider besseres Wissen so konzipiert. Die Fachgruppen in den Regionalkonferenzen haben Konzept und Methodik von allem Anfang an fundamental kritisiert – ohne in Bern Gehör zu finden. Die regionale Mitwirkung wird damit in einem zentralen Punkt ausgehebelt und entwertet.
  3. Die Ergebnisse der Studie sind banal: Dass die Bauwirtschaft von der Erstellung eines Tiefenlagers profitieren wird, dass Landwirtschaft und Tourismus tendenziell eher negativ betroffen sind, liegt auf der Hand – dafür hätte es keine teure SöW-Studie gebraucht. Das gleicht gilt auch für die Feststellung, dass die negativen Effekte auch von der Dichte der Besiedelung und von der Sichtbarkeit der Oberflächenanlage abhängen. Davon sind die Regionalkonferenzen schon bei ihren Vorschlägen für die Platzierung der Oberflächenanlagen ausgegangen.
  4. Die Folge der einseitig und falsch konzipierten Studie ist absehbar: Die negativen Auswirkungen eines Tiefenlagers werden verharmlost, die behaupteten positiven Effekte überhöht. Man merkt die Absicht und ist verstimmt: Offensichtlich sollen die Kompensations- und Entschädigungszahlungen, über die ohnehin erst sehr viel später entschieden werden soll, möglichst tief angesetzt werden.
  5. Die Studie lenkt einmal mehr vom Wesentlichen ab: Einzig ausschlaggebendes Kriterium für den Standortentscheid muss die Sicherheit sein. Ein Tiefenlager darf nur dort gebaut werden, wo der für Jahrtausende hoch gefährliche Atommüll absolut und relativ am sichersten eingelagert werden kann. Entscheidend ist dafür zum einen die Beschaffenheit des geologischen Untergrunds, andererseits eine möglichst sichere bauliche Gestaltung der Verbindung zwischen der Oberfläche und dem Tiefenlager. Zu diesen entscheidenden Fragen liefert die SöW-Studie keinerlei neue Erkenntnisse – im Gegenteil.

Die SöW-Studie ist so, wie sie aktuell daher kommt, kein Beitrag zur Vertrauensbildung gegenüber dem Sachplanverfahren. Sie nimmt die regionale Partizipation nicht ernst und bestätigt einmal mehr: Das Ross wird am Schwanz aufgezäumt – statt sich ernsthaft mit den Sicherheitsaspekten auseinander zu setzen, sollen die betroffenen Regionen offenbar mit Nebensächlichkeiten beschäftigt werden. Das Sachplanverfahren kann nur gerettet werden, wenn die grundsätzliche Kritik an der SöW-Studie, wie sie in den Regionalkonferenzen immer und immer wieder geäussert wurde, in Bern endlich ernst genommen wird.

Weitere Auskünfte

Markus Späth-Walter, Kantonsrat, Mitglied der Regionalkonferenz Zürich Nordost, 

Käthi Furrer, Co-Präsidentin SP Weinland

Kantonsratskolumne November 2014

Hinter den Kulissen…

Hohe Wellen hat die Debatte am gestrigen Montag im Kantonsrat nicht geschlagen. Neben der Abschreibung einiger alter Vorstösse und eines uralten Postulats zu Bau- und Planungsfragen gab eigentlich nur der Bau einer Busspur im Zürcher Oberland zu reden. Wie (fast) immer, wenn es um den öffentlichen Verkehr geht, waren die Fronten klar: Die SVP dagegen, der Rest des Rates dafür.

Untrügliches Zeichen, dass im Ratsaal wenig läuft, ist, sind Journalisten, die in der Lobby Parlamentarier zu ganz andern Themen befragen, um am nächsten Tag die Zeilen füllen zu können. Gestern gab hinter den Kulissen vor allem die Sozialpolitik zu reden. Nicht weniger als 10 Vorstösse sind in den letzten zwei Wochen zu diesem Thema eingereicht worden. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie auf dem Buckel der Schwächsten unserer Gesellschaft sparen wollen. Ich fasse für die LeserInnen der Andelfinger Zeitung gerne zusammen, was ich gestern den Zeitungsleuten im Rathaus ins Mikrofon gesagt habe: «Wer die Leistungen für Sozialhilfeempfänger massiv kürzen will, nimmt in Kauf, dass wir in Zukunft auch in der Schweiz Bettler auf den Strassen, Obdachlose unter den Brücken oder Banlieu-Verhältnisse wie in Paris haben werden – das aber ist nicht im Interesse unserer Gesellschaft. Wer fordert, dass jede Gemeinde mehr oder weniger so viel zahlen kann, wie es ihr gerade passt, fördert den Sozialtourismus und eine unsägliche Abschiebepolitik – die Arbeitslosen und Ausgesteuerten werden so sicher nicht integriert, sondern landen endgültig in der Hoffnungslosigkeit. Die heute gültigen SKOS-Richtlinien sind klar, eindeutig flexibel: Hilfe kann an klare Bedingungen geknüpft, Fehlverhalten bestraft, besondere Anstrengungen belohnt werden. Das setzt Sorgfalt und Kompetenz bei den Sozialbehörden voraus – offenbar sind nicht alle Gemeinden dazu in der Lage.» Ich bin im übrigen optimistisch, dass die Abbauvorschläge erst nach den Wahlen beraten und dann sang und klanglos versenkt werden …

Markus Späth, Kantonsrat Feuerthalen

Wohnbauabstimmung: win-win-win-win

Ein ganz simpler Grundsatz soll ins kantonale Planungs- und Baugesetz aufgenommen werden: Die Gemeinden können, wenn sie wollen, in ihrer Bau- und Zonenordnung einen Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen festschreiben – als Gegenleistung erhalten die Grundeigentümer eine erhöhte Ausnutzung.

Die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung ist intelligent, arbeitet mit Anreizen, ist unbürokratisch und führt zu einer vierfachen Win-Situation: Die Grundeigentümer gewinnen, weil sie bezahlbare Wohnungen bauen können, ohne auf eine anständige Gewinnmarge verzichten zu müssen; die Mieter profitieren, weil endlich wieder bezahlbarer Wohnraum auf den Markt kommt; die Gemeinden werden attraktiver für normalverdienende Familien mit Kindern, ohne dass sie Steuergelder für Subventionen in die Hand nehmen müssen; die Umwelt gewinnt, weil die neuen preisgünstigen Wohnzonen zur Verdichtung beitragen und so die Zersiedelung stoppen helfen.

Die Wohnungsnot betrifft nicht nur die städtischen Gebiete im Kanton Zürich. Viele Mittelstandsfamilie, aber auch ältere Menschen können sich die immer teuer werdenden Wohnungen in der Grossagglomeration Zürich – Winterthur nicht mehr leisten, ziehen in die umliegenden Gemeinden und heizen zunehmend auch dort den Wohnungsmarkt an. Deshalb verdient die Änderung des Baugesetzes auch auf dem Land eine breite Zustimmung.

Markus Späth-Walter, Kantonsrat, Feuerthalen

Preisgünstiger Wohnraum für alle statt für wenige

Viele Bewohnerinnen und Bewohnern im Kanton Zürich machen sich Sorgen wegen der steigenden Mieten. Familien finden keine Wohnungen mehr, welche mit einem durchschnittlichen Einkommen bezahlt werden können. Vor allem in Städten und grossen Gemeinden verschwindet durch das aufwändige Sanieren günstiger Wohnraum und damit auch Menschen, welche sich die neuen Mieten nicht mehr leisten können. Diese unheilvolle Spirale soll mit der Änderung des Planungs- und Baugesetzes am 28. September gestoppt werden.

Die Vorlage will die Festlegung eines Mindestanteils an preisgünstigem Wohnraum. Das kostet niemanden etwas. Die Gemeinde müssen keine Steuermittel einsetzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und die Grundeigentümer profitieren, weil sie mehr Wohnungen bauen können. Preisgünstige Wohnungen beleben die Gemeinden, weil Gewerbetreibende für sich und ihre Angestellten wieder Wohnungen finden, ältere Leute nicht wegen hohen Mieten wegziehen müssen und junge Familien wieder eine Bleibe finden. Weil viele Gemeinden ihre Bau- und Zonenordnungen an die neuen raumplanerischen Vorgaben anpassen müssen, können in den nächsten Jahren zahlreiche Projekte mit preisgünstigen Wohnungen realisiert werden. Ich sage Ja zu dieser guten Lösung für alle statt für wenige!

Käthi Furrer, Dachsen, Co-Präsidentin SP Weinland


Weinland-Komitee für eine öffentliche Krankenkasse

Das regionale Komitee Weinland für eine öffentliche Krankenkasse, bestehend aus Ärzten, Pflegefachfrauen und weiteren Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, engagiert sich bei der Abstimmung vom 28. September für eine öffentlichen Krankenkasse.

„Mit der öffentlichen Krankenkasse steht endlich der Mensch im Mittelpunkt und nicht die Gewinnmaximierung der Krankenkasse“, sagt Dr. med. Urs Gehrig aus Kleinandelfingen.

Heute veranstalten die über 60 privaten Krankenkassen einen teuren Pseudo-Wettbewerb auf Kosten der Versicherten. Man denke an die lästigen Werbeanrufe und den zeitraubenden Papierkram beim Kassenwechsel. Um Profit zu machen, gehen die Krankenkassen auf die Jagd nach „guten Risiken“ und verschleudern so unsere Prämiengelder. In den letzten Jahren sind die Prämien unaufhaltsam angestiegen. Diese Prämienexplosion schadet uns allen.

Mit der öffentlichen Krankenkasse wird das Kosten- und Prämienwachstum dank Einsparungen bei den Werbe-, Marketing- und Verwaltungskosten kurzfristig gebremst. Mittel- und langfristig werden grosse Einsparungen ermöglicht, dank einer besseren Betreuung von chronisch Kranken und dank mehr Interesse an Prävention.

Die AHV zeigt, dass öffentliche Versicherungen vorbildlich funktionieren und das Wohl der Versicherten in den Mittelpunkt stellen. Das muss auch bei der Krankenversicherung so sein.

Die Mitglieder des Weinland-Komitees gelangen mit einem Informationsbrief auch direkt an die Bevölkerung.

Käthi Furrer, Koordinatorin, Dachsen

Ausführliche Informationen auch unter: www.oeffentliche-krankenkasse.ch

Atommüllager: Schluss mit falschen Signalen!

Der Kanton Schaffhausen hat einen Studie über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Atommülllagers in Auftrag gegeben. Resultat: Es werden mehrere Tausend Zuzüger ausbleiben, Hunderte von Arbeitsplätzen nicht geschaffen und jährlich Dutzende von Millionen Franken Steuereinnahmen fehlen. Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass die Ergebnisse der Schaffhauser Untersuchung nicht auch fürs Weinland zutreffen.

Selbstverständlich sind diese ökonomischen Nachteile beim Nein zu Benken nicht allein ausschlaggebend, sonst könnte der Widerstand ja durch entsprechende «Bestechungs-Millionen» besänftigt werden. Zu gravierend sind die offenen Fragen, über die uns die NAGRA-Propagandawalze hinwegtäuschen möchte, zu offensichtlich der Zusammenhang mit den immer konkreteren Plänen der Elektrizitätswirtschaft, die bestehenden durch neue Atomkraftwerke zu ersetzen.

Bedenklich ist aber vor allem, dass die einseitig bürgerlich dominierten Gemeindebehörden im Weinland sich nicht einmal von solchen wirtschaftlichen Erkenntnissen zu einer entschiedenen Opposition durchringen können. Nach wie vor verstecken sie sich hinter dem zahnlosen Forum Opalinus, dem offiziellen Atom-Sprachrohr der Gemeinden des Bezirks. In seiner aktuellen Stellungnahme zur ersten Etappe des Sachplanverfahrens geologisches Tiefenlager äussert das Forum zwar leise Kritik am Auswahlverfahren, das zu früh auf Benken ausgerichtet gewesen sei; ansonsten aber wird über die Komplexität des Verfahrens geklagt, welches die armen Milizbehörden überfordern würde; grundsätzliche Bedenken und Einwände sucht man im kurzen Schreiben aber vergeblich.

In mehr als einem Dutzend Gemeinden des Bezirks haben deshalb endlagerkritische WeinländerInnen in den letzten Wochen mit Anfragen an der Gemeindeversammlung von ihren Gemeinderäten eigenständige Stellungnahmen mit einer klaren Position gegen ein Atomloch verlangt. Die bisher eingetroffenen Antworten sind alles andere als befriedigend. Die Gemeinden haben sich offensichtlich abgesprochen und, von wenigen positiven Ausnahmen abgesehen, inhaltsarme und ausweichende Stellungnahmen abgegeben – von einem Zusammenstehen im Interesse des ganzen Bezirks kann leider nach wie vor keine Rede sein.

Wir halten an dieser Stelle deshalb einmal mehr fest: Die Region zwischen Thur, Rhein und Randen mit ihrer weitgehend intakten Landschaft, mit Rheinfall und Klosterinsel Rheinau erträgt keine grossindustrielle und alles andere als sichere Atommülldeponie. Wir müssen alles daran setzen, dass nicht der atomare Abfall der ganzen Schweiz am Schluss nur deshalb in unserer Region landet, weil kurzsichtige Gemeindebehörden den Ernst der Lage nicht erkennen und falsche Signale nach Bern senden.

Markus Späth-Walter, Kantonsrat und Gemeinderat Feuerthalen

Demokratisierung der Zweckverbände?

Auf den 1. Januar 2006 trat im Kanton Zürich die neue Kantonsverfassung in Kraft. Eines der Anliegen dieser Verfassung war auch die Demokratisierung der Zweckverbände und zwar innerhalb von 4 Jahren bis Ende 2009.

Persönlich bin ich von diesem Prozess ziemlich enttäuscht, denn viele der neuen Statuten entsprechen überhaupt nicht dem demokratischen Geist unserer neuen Kantonsverfassung.

Am Beispiel der Gemeinde Trüllikon, die an total 8 Zweckverbänden beteiligt ist, möchte ich aufzeigen warum. Die neuen Statuten der Gruppenwasserversorgung wurden 2007 von der damals noch bestehenden Zivilgemeinde Rudolfingen abgesegnet. Die anderen sieben wurden im Lauf der beiden letzten Jahre den Gemeindeversammlungen vorgelegt.

Bei allen Vorlagen wurde an der Gemeindeversammlung erwähnt, dass für das Inkrafttreten jeweils sämtliche beteiligten Gemeinden zustimmen müssten. Es wurde darauf hingewiesen, dass es doch den anderen Gemeinden gegenüber nicht fair sei, wenn man nicht zustimme, da sonst sämtliche anderen Gemeinden auch nochmals darüber abstimmen müssten.

Dass diese häufig gemachte Aussage nicht stimmte, konnte man im Februar dieses Jahres erfahren. Dann genehmigte nämlich der Regierungsrat die Statuten des Sicherheitszweckverbands, obwohl diese nicht von allen Gemeindeversammlungen angenommen worden waren.

Initiative

Das Initiativrecht muss zwingend in jedem Zweckverband eingeführt werden. Dabei besteht grundsätzlich neben der Möglichkeit der Volksinitiative auch jene der Einzelinitiative, wie sie im Gemeindegesetz eschrieben ist. Von dieser sehr basisdemokratischen Möglichkeit wurde jedoch überhaupt kein Gebrauch gemacht. – Im Gegenteil, auch bei der Volksinitiative wurde die Hürde teilweise so hoch gesetzt, dass sie innert der vorgegebenen Frist kaum je erreicht werden kann.

Für eine kantonale Volksinitiative sind innerhalb von 6 Monaten 6000 Unterschriften nötig. Das entspricht 0.7 % der Stimmbrechtigten (Stand Ende 2008). Bei allen oben erwähnten Zweckverbänden braucht es deutlich mehr Unterschriften, nämlich zwischen 2.0 und 5.3% (das ist das drei- bis siebeneinhalbfache!).

Bei der Zürcher Planungsgruppe Weinland (ZPW) sind die Unterschriften von 3.4 % aller Stimmberechtigten erforderlich und zudem wurde die Sammelfrist auf zwei Monate, verkürzt. – Damit wird eine Initiative von vornherein praktisch verunmöglicht.

Referendum

Für ein fakultatives Referendum braucht es beim Kanton halb so viele Unterschriften wie für eine Initiative. Dafür ist auch die Einreichungsfrist deutlich kürzer als bei der Initiative. Für ein kantonales Referendum sind 3000 Stimmen innert 60 Tagen nötig (das sind 0.35 % der Stimmberechtigten). Das ist bei den meisten der erwähnten Zweckverbände anders.

Dort wo das fakultative Referendum überhaupt eingeführt wurde gelten Fristen von 30, rsp. 60 Tagen. Trotz der kurzen Frist wurde die Anzahl der benötigten Unterschriften nicht überall reduziert. Sie beträgt zwischen 0.4 und 3.4 % aller Stimmberechtigten. Auch ein Anfragerecht ist in unseren Zweckverbänden nach wie vor unbekannt

Das obligatorische Referendum muss zwingend eingeführt werden für Ausgaben, die einen in den Statuten festgelegten Betrag überschreiten. Um ein solches Referendum möglichst auszuschliessen, wurde die Finanzkompetenz der Behörden um bis das 20-fache erhöht. Der Betrag für ein obligatorisches Referendum wurde beispielsweise für den Feuerwehrzweckverband Kohlfirst so hoch angesetzt, dass er dem zwei- bis dreifachen Betrag des gesamten normalen Jahresbudgets entspricht.

Die Zweckverbände im Kanton Zürich hätten einen sehr grossen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der von der Verfassung verlangten Demokratisierung. Leider haben sie diesen nur äusserst eingeschränkt benutzt.

Peter S. Weiller, Trüllikon,

ehemaliger Verfassungsrat, SP Weinland

Big Brother lässt grüssen

Diesen Sommer haben die eidgenössischen Räte von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ein Gesetz über die zwangsweise Einführung von biometrischen Pässen und Identitätskarten verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, dass ab 2010 nicht nur in Pässen, sondern auch in allen Identitätskarten biometrische Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) auf einem fernablesbaren Funkchip integriert werden. Zudem sollen alle Fingerabdrücke in einer neu zu schaffenden zentralen Datenbank des Bundes erfasst werden.

Weit übers Ziel hinaus

Begründet wird die Notwendigkeit dieser Neuerung mit dem Schengen-Abkommen. Doch dort wird weder die zentrale Speicherung dieser sensiblen Daten noch eine biometrische Identitätskarte verlangt. Die Schweizer Regelung geht somit weit über die von der EU und den USA geforderten Massnahmen hinaus. Kein einziges Land, das mit einer Identitätskarte bereist werden kann, schreibt biometrische Angaben vor. Es ist demnach weder nötig noch sinnvoll, alle Identitätskarten damit auszustatten, obwohl dies von keinem Staat gefordert wird.

Datenschutz nicht gewährleistet

Bedenken in Bezug auf den Datenschutz wurden im Parlament von der bürgerlichen Mehrheit weg gewischt. Das Argument ‘wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten’ greift nicht, denn selbst ausländischen Regierungen und privaten Unternehmen soll der Zugriff auf die zentrale Datenbank gewährt werden. Was mit den abgefragten persönlichen und vertraulichen Informationen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gemacht wird, wird kaum zu kontrollieren sein. Erlaubt sei auch die Frage, wie lange es wohl dauert, bis die Funkchips von gewieften Hackern geknackt und manipuliert werden. Und wie lange es dauert bis die Chips auch dafür verwendet werden, um Ausweisträgerinnen und –träger überall und jederzeit zu lokalisieren, ohne dass die Betroffenen wissen von wem, warum, wozu. Big Brother lässt grüssen!

Keine Wahl…

Das neue Gesetz lässt künftig keine Wahl mehr zu zwischen einem Pass, einer Identitätskarte mit oder ohne biometrische Daten. Wer sich nicht registrieren lassen will, hat lediglich die Wahl, gänzlich auf Reisedokumente zu verzichten, und muss damit nimmt in Kauf nehmen, sich nicht einmal mehr im Inland ausweisen zu können.

…doch eine Wahl

Ein gewisses Mass an staatlicher Kontrolle ist unerlässlich. Doch diese Form der Überwachung ist übertrieben und absolut unvernünftig. Noch können wir etwas dagegen unternehmen. Ein überparteiliches Komitee hat das Referendum ergriffen. Die Frist läuft.

Beatrice Güntert,SP Bezirk Andelfingen